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Versicherung 21. September 2026 4 Minuten

GKV-Reform: Das Wechselfenster in die PKV schließt am 30. September

Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hebt die Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar 2027 außer der Reihe an. Wer als Arbeitnehmer zwischen alter und neuer Grenze liegt, hat nur noch wenige Tage, um sich die Wahlfreiheit zu sichern.

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Frist

Eine gesetzliche Krankenkasse hat zwei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Wer zum 1. Dezember 2026 in die PKV wechseln will, muss die Kündigung spätestens am 30. September 2026 eingereicht haben.

Worum es geht

Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen. Es soll verhindern, dass die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Kassen in den kommenden Jahren stark steigen. Im Kern ist es ein Spargesetz: Es setzt an den Ausgaben an und hebt gleichzeitig die Bemessungsgrenzen an.

Für Arbeitnehmer, die über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, ist ein Punkt entscheidend: Die Versicherungspflichtgrenze steigt zum 1. Januar 2027 nicht nur wie üblich mit der Lohnentwicklung, sondern zusätzlich um 3.600 Euro im Jahr. Nach der Prognose des Gesetzgebers liegt sie dann bei rund 84.500 Euro statt bei den 77.400 Euro von 2026.

Wer am 31. Dezember 2026 bereits privat vollversichert ist, behält Bestandsschutz. Für ihn gilt die bisherige Grenze weiter, fortgeschrieben mit der Lohnentwicklung, 2027 also voraussichtlich rund 81.000 Euro. Damit entstehen ab 2027 drei verschiedene Versicherungspflichtgrenzen nebeneinander, je nachdem, wann jemand in die PKV eingetreten ist.

Für Selbstständige ändert sich an den Wechselmöglichkeiten nichts. Sie sind nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden.

Was sich in der gesetzlichen Kasse ändert

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt zusätzlich um 300 Euro im Monat. Der Höchstbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung klettert damit auf rund 1.340 Euro, für Kinderlose auf etwa 1.380 Euro im Monat.
Die Zuzahlungen sollen um 50 Prozent steigen. Ein Medikament kostet dann mindestens 7,50 und höchstens 15 Euro, ein Krankenhaustag 15 statt 10 Euro, gedeckelt auf 28 Tage.
Die Festzuschüsse für Zahnersatz gehen auf das Niveau von 2020 zurück: künftig 50 Prozent, mit lückenlosem Bonusheft bis zu 65 Prozent. Bisher waren es 60 beziehungsweise bis zu 75 Prozent.
Für Ehepartner ohne eigenes Einkommen ist ab 2028 ein Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent auf das Einkommen des Mitglieds geplant, allein vom Mitglied zu tragen. Ausnahmen gibt es unter anderem bei Kindern unter zwölf Jahren, im Rentenalter und bei Pflegebedürftigkeit.
Das Hautkrebsscreening als Regelleistung ab 35 soll entfallen und auf Risikogruppen zugeschnitten werden. Die neuen Richtlinien sind für 2028 vorgesehen.
Seit dem 30. Juli 2026 müssen Krankenkassen ihre Versicherten nicht mehr einzeln anschreiben, wenn der Beitragssatz steigt. Das Sonderkündigungsrecht bleibt, aber du musst selbst nachsehen.

Was das für dich bedeutet

Du verdienst als Arbeitnehmer über 77.400 Euro, aber unter 84.500 Euro und hast mit der PKV geliebäugelt: Das ist der Fall, in dem die Frist zählt. Ab 2027 fällst du sonst wieder unter die Versicherungspflicht.
Du verdienst deutlich über der neuen Grenze oder bist selbstständig: Kein Zeitdruck. Die Entscheidung bleibt dir auch 2027 offen, und sie sollte in Ruhe fallen.
Ein Wechsel unter Fristdruck ist trotzdem keine gute Idee. Gesundheitsprüfung, Beitrag im Alter, Familienplanung und die Frage, ob du später zurück in die GKV kommst, entscheiden mehr als das Kalenderdatum. Wer die Antworten nicht kennt, sollte die Frist verstreichen lassen.
Wer in der GKV bleibt, sollte die Zusatzversicherungen prüfen. Bei Zahnersatz und Zuzahlungen wächst die Eigenbeteiligung spürbar.
Unsere Einordnung

Eine Frist ist kein Argument für einen Wechsel. Sie ist nur der Grund, jetzt hinzuschauen statt im Frühjahr. Die PKV passt zu manchen Lebensläufen sehr gut und zu anderen gar nicht, und das ändert sich durch das Gesetz nicht.

Wir rechnen beide Wege durch, mit Beitrag heute und Hochrechnung für das Alter, und sagen auch, wenn die gesetzliche Kasse die bessere Wahl bleibt.

Dennis Lobeck, Versicherungsmakler bei ALVINEX in Hamburg
Dennis Lobeck
Versicherungsmakler bei ALVINEX, Hamburg. Fragen dazu? 040 74 123 0800

Quelle: Vermittlerportal der ALH Gruppe, Informationen zur Gesundheitsreform 2026, Stand 6. August 2026. Die genannten Grenzwerte für 2027 sind Prognosen auf Basis einer angenommenen Bruttolohnentwicklung von 4,5 Prozent; die amtliche Festsetzung erfolgt über die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung. Stand dieses Beitrags: 21. September 2026. Eigene Einordnung, keine Wiedergabe der Quelle.

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