GKV-Reform: Das Wechselfenster in die PKV schließt am 30. September
Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz hebt die Versicherungspflichtgrenze zum 1. Januar 2027 außer der Reihe an. Wer als Arbeitnehmer zwischen alter und neuer Grenze liegt, hat nur noch wenige Tage, um sich die Wahlfreiheit zu sichern.
Eine gesetzliche Krankenkasse hat zwei Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Wer zum 1. Dezember 2026 in die PKV wechseln will, muss die Kündigung spätestens am 30. September 2026 eingereicht haben.
Worum es geht
Bundestag und Bundesrat haben am 10. Juli 2026 das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz beschlossen. Es soll verhindern, dass die Zusatzbeiträge der gesetzlichen Kassen in den kommenden Jahren stark steigen. Im Kern ist es ein Spargesetz: Es setzt an den Ausgaben an und hebt gleichzeitig die Bemessungsgrenzen an.
Für Arbeitnehmer, die über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenken, ist ein Punkt entscheidend: Die Versicherungspflichtgrenze steigt zum 1. Januar 2027 nicht nur wie üblich mit der Lohnentwicklung, sondern zusätzlich um 3.600 Euro im Jahr. Nach der Prognose des Gesetzgebers liegt sie dann bei rund 84.500 Euro statt bei den 77.400 Euro von 2026.
Wer am 31. Dezember 2026 bereits privat vollversichert ist, behält Bestandsschutz. Für ihn gilt die bisherige Grenze weiter, fortgeschrieben mit der Lohnentwicklung, 2027 also voraussichtlich rund 81.000 Euro. Damit entstehen ab 2027 drei verschiedene Versicherungspflichtgrenzen nebeneinander, je nachdem, wann jemand in die PKV eingetreten ist.
Für Selbstständige ändert sich an den Wechselmöglichkeiten nichts. Sie sind nicht an die Versicherungspflichtgrenze gebunden.
Was sich in der gesetzlichen Kasse ändert
Was das für dich bedeutet
Eine Frist ist kein Argument für einen Wechsel. Sie ist nur der Grund, jetzt hinzuschauen statt im Frühjahr. Die PKV passt zu manchen Lebensläufen sehr gut und zu anderen gar nicht, und das ändert sich durch das Gesetz nicht.
Wir rechnen beide Wege durch, mit Beitrag heute und Hochrechnung für das Alter, und sagen auch, wenn die gesetzliche Kasse die bessere Wahl bleibt.
Quelle: Vermittlerportal der ALH Gruppe, Informationen zur Gesundheitsreform 2026, Stand 6. August 2026. Die genannten Grenzwerte für 2027 sind Prognosen auf Basis einer angenommenen Bruttolohnentwicklung von 4,5 Prozent; die amtliche Festsetzung erfolgt über die Sozialversicherungsrechengrößenverordnung. Stand dieses Beitrags: 21. September 2026. Eigene Einordnung, keine Wiedergabe der Quelle.