Wer baut, trägt die Verkehrssicherungspflicht für die Baustelle. Stürzt ein Passant in eine ungesicherte Grube oder wird ein Nachbargrundstück beschädigt, haftet der Bauherr – auch dann, wenn ein Handwerker den Fehler gemacht hat.
Die private Haftpflichtversicherung deckt Bauvorhaben nur bis zu kleinen Bausummen. Darüber braucht es einen eigenen Vertrag, und der muss vor dem Baubeginn stehen.