Fakten & Transparenz – Zahlen, Zulassung, Vergütung | ALVINEX Hamburg
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Fakten & Transparenz

Wer wir sind, was wir dürfen, woran wir verdienen

Diese Seite bündelt alle prüfbaren Angaben über ALVINEX an einem Ort – für Kundinnen und Kunden, für Journalisten und für jeden, der wissen will, mit wem er es zu tun hat, bevor er anruft.

Unternehmen im Überblick

Marke
ALVINEX
Rechtsträger
UF – United Finance GmbH, HRB 185369, Amtsgericht Hamburg
Sitz
Hamburg-Rahlstedt (Anschrift im Impressum)
Geschäftsführung
Dennis Lobeck
Tätigkeit
Versicherungsmakler, Finanzanlagenvermittler, Immobilienmakler und Immobiliardarlehensvermittler
Erlaubnis
§ 34d Abs. 1 GewO (Versicherungsmakler), § 34f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO (Finanzanlagenvermittler), § 34c Abs. 1 GewO (Immobilienmakler und Darlehensvermittler), § 34i Abs. 1 GewO (Immobiliardarlehensvermittler mit Beratung)
Vermittlerregister
D-J22L-FOQF3-68, geführt vom DIHK, prüfbar unter vermittlerregister.info
Aufsichtsbehörde
Handelskammer Hamburg, Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg
Berufshaftpflicht
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung nach gesetzlicher Mindestsumme
Beratungsgebiet
Hamburg und Kreis Pinneberg vor Ort, bundesweit per Video
Sprechzeiten
Montag bis Freitag, 9 bis 18 Uhr
Kontakt
040 74 123 0800 · info@alvinex.de
So verdienen wir Geld

Die Beratung ist kostenlos. Umsonst ist sie nicht.

Drei Wege sind möglich, und welcher gilt, klären wir vorher: Courtage, Honorar bei Nettotarifen oder eine Servicevereinbarung. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Servicevereinbarung.

Courtage statt Rechnung

Kommt ein Vertrag zustande, zahlt uns der Versicherer eine Courtage. Sie ist im Beitrag bereits einkalkuliert – derselbe Tarif direkt beim Versicherer abgeschlossen kostet dich keinen Cent weniger.

Laufend, nicht einmalig

Bei Sachversicherungen fließt die Courtage, solange der Vertrag läuft. Das ist der Grund, warum sich Betreuung für uns rechnet: Wir verdienen daran, dass du zufrieden bleibst, nicht daran, dass du unterschreibst.

Honorar und Nettotarife

In Altersvorsorge, Investment und Finanzierung vermitteln wir auf Wunsch Nettotarife ohne einkalkulierte Abschlusskosten. Vergütet wird dann über ein Honorar. Wir stellen beide Varianten gegenüber, bevor du dich entscheidest.

Servicevereinbarung

Wer laufende Betreuung über den Standard hinaus will – regelmäßige Checks, Wechselservices, Hilfe im Leistungsfall –, kann eine Servicevereinbarung abschließen. Sie ist unabhängig davon, ob ein Vertrag zustande kommt.

Keine Vorgaben von oben

Wir gehören zu keinem Konzern und haben keine Absatzquoten. Kein Versicherer kann uns vorschreiben, was wir empfehlen – und keiner zahlt uns dafür, häufiger genannt zu werden.

Was im Erstgespräch passiert

Bestandsaufnahme, offene Fragen, Einschätzung. Nichts wird unterschrieben. Wenn deine bestehenden Verträge gut sind, sagen wir das auch – dann verdienen wir an diesem Termin nichts.

Womit wir arbeiten

Sparten und Zielgruppen, für die wir laufend Mandate betreuen.

Versicherungen

Berufsunfähigkeit, Grundfähigkeit, Kranken- und Zusatzversicherung, Privathaftpflicht, Hausrat, Wohngebäude, Rechtsschutz, Kfz, Unfall, Risikoleben – für Privatkunden und Gewerbe.

Gewerbe und Betriebe

Betriebshaftpflicht, Inhaltsversicherung, Cyber, Betriebsunterbrechung, betriebliche Altersversorgung – Schwerpunkt Handwerk, Praxen und kleine bis mittlere Unternehmen.

Vorsorge und Vermögen

Altersvorsorge, Altersvorsorgedepot ab 2027, Fondsdepot bei der FFB, Sparpläne, Einmalanlagen und Depotüberträge.

Finanzierung und Immobilie

Immobilienfinanzierung, Anschlussfinanzierung, Forward-Darlehen sowie Vermittlung von Immobilien in Hamburg und Umland.

Berufsgruppen

Ärzte, Lehrkräfte, Polizei, Soldaten, Selbstständige, Handwerk, KMU, Azubis und Studenten – mit eigenen Beratungsseiten und gruppenspezifischen Tarifen.

Digitale Betreuung

Kundenapp für Verträge, Dokumente und Schadenmeldung, Video-Beratung, digitale Unterschrift und Online-Depoteröffnung.

Nachprüfbar
4,96 von 5 aus 45 Bewertungen bei ProvenExpert, dazu die Rezensionen bei Google – ungefiltert.
Erstinformation
Die gesetzlich vorgeschriebene Erstinformation nach § 15 VersVermV im Wortlaut.
Impressum
Vertretungsberechtigung, Registergericht, Aufsicht und Schlichtungsstellen.

Häufige Fragen zu Zulassung und Vergütung

Die Fragen, die man einem Makler eigentlich stellen sollte.

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