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Beratung für Polizeibeamte

Ein Dienst mit Risiko.
Absicherung mit Regeln.

Polizeidienstunfähigkeit, Heilfürsorge, Zurruhesetzung mit 60: Für den Polizeivollzugsdienst gelten eigene Vorschriften – und die machen einen großen Teil der Standardberatung unbrauchbar. Wir kennen die Unterschiede.

Beratungsgespräch bei ALVINEX in Hamburg-Rahlstedt
★★★★★ 38 Google-Rezensionen Beratung auf Augenhöhe Verständlich statt Fachsprache Kosten und Risiken transparent Erreichbar, wenn du uns brauchst
Nach Statusgruppe

Was in deiner Situation gilt

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Jetzt wichtig
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Schwerpunkte

Themen mit eigenen Regeln

Klick auf ein Thema – wir erklären den Unterschied zum allgemeinen Beamtenrecht.
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Ablauf

Vier Schritte zur passenden Absicherung

01
Status klären

Anwärter, Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit, Land oder Bund – daran hängt fast jede Entscheidung.

02
PDU prüfen

Wir prüfen, ob dein Vertrag eine echte Polizeidienstunfähigkeitsklausel enthält oder nur die allgemeine DU-Klausel.

03
Gesundheit vorab klären

Anonyme Risikovoranfrage, bevor ein Antrag deinen Namen trägt – gerade bei Dienstunfällen wichtig.

04
Mitwachsen

Bei Verbeamtung auf Lebenszeit, Wechsel in den Innendienst oder Beförderung passen wir an.

Unterlagen und Ausweis für das Beratungsgespräch
Die entscheidende Klausel

Polizeidienstunfähigkeit ist mehr als Dienstunfähigkeit

Polizeivollzugsbeamte gelten schon dann als polizeidienstunfähig, wenn sie den besonderen Anforderungen des Vollzugsdienstes nicht mehr genügen – auch wenn sie im Innendienst weiterarbeiten könnten. Verträge mit nur allgemeiner Dienstunfähigkeitsklausel zahlen dann nicht, weil du noch als Beamter verwendbar bist.

Echte PDU-Klausel: der Versicherer erkennt die Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit an
Ohne Altersbegrenzung – manche Tarife lassen die Klausel ab 45 oder 50 entfallen
Wichtig für Anwärter und Beamte auf Probe, dort fehlt der Versorgungsanspruch
Dienstunfälle vor Antragstellung offen klären, damit die Deckung später hält

Häufige Fragen von Polizeibeamten

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