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Beratung für Lehrkräfte

Verbeamtet heißt versorgt.
Aber nicht überall.

Beihilfe, Dienstunfähigkeit, Anwärterbezüge: Für Lehrkräfte gelten andere Regeln als für Angestellte – und die Lücken liegen an anderen Stellen. Wir kennen den Unterschied zwischen Referendariat, Probezeit und Lebenszeit.

Lehrkraft am Pult im Klassenzimmer
★★★★★ 38 Google-Rezensionen Beratung auf Augenhöhe Verständlich statt Fachsprache Kosten und Risiken transparent Erreichbar, wenn du uns brauchst
Nach Statusgruppe

Was in deiner Situation gilt

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Jetzt wichtig
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Schwerpunkte

Themen, die für Lehrkräfte anders liegen

Klick auf ein Thema – wir erklären den Unterschied zum Standardfall.
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Ablauf

Vier Schritte zur passenden Absicherung

01
Status klären

Referendariat, Probezeit, Lebenszeit oder Angestelltenverhältnis – daran hängt fast jede weitere Entscheidung.

02
Beihilfe prüfen

Wir lesen deinen Beihilfebemessungssatz und bauen die Restkostenversicherung genau darauf auf, ohne Doppelabsicherung.

03
Lücken schließen

Dienstunfähigkeit, Haftung im Schuldienst und Vorsorge in der richtigen Reihenfolge, nicht alles auf einmal.

04
Mitwachsen

Bei Verbeamtung, Elternzeit, Teilzeit oder Schulwechsel passen wir an – ohne dass du daran denken musst.

Beratungsgespräch mit einer Lehrkraft im Lehrerzimmer
Die entscheidende Lücke

Dienstunfähigkeit ist nicht Berufsunfähigkeit

Beamte auf Lebenszeit erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt – allerdings erst nach fünf Jahren Dienstzeit und in den ersten Jahren auf niedrigem Niveau. Wer vorher dienstunfähig wird, kann ganz ohne Versorgung entlassen werden. Genau diesen Zeitraum decken viele Verträge nicht ab.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel: der Versicherer erkennt die Entscheidung des Dienstherrn an
Wichtig für Anwärter und Beamte auf Probe – dort ist die Lücke am größten
Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für Dienstunfähigkeit im Schuldienst
Nachversicherung ohne Gesundheitsprüfung bei Verbeamtung auf Lebenszeit

Häufige Fragen von Lehrkräften

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Fragen und Antworten

Brauche ich als verbeamtete Lehrkraft überhaupt eine BU?

Ja, in der Regel schon. Das Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erreicht in den ersten Dienstjahren nur einen kleinen Teil deiner Bezüge, und vor fünf Dienstjahren besteht gar kein Anspruch. Entscheidend ist, dass der Vertrag eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält.

Was ist der Unterschied zwischen DU und BU?

Berufsunfähigkeit prüft der Versicherer selbst anhand medizinischer Kriterien. Bei einer echten Dienstunfähigkeitsklausel übernimmt der Versicherer die Entscheidung deines Dienstherrn und zahlt, sobald du in den Ruhestand versetzt wirst. Für Lehrkräfte ist die DU-Klausel der wichtigere Teil.

Ich bin im Referendariat und habe wenig Geld. Warten?

Besser nicht. Die Anwärterzeit ist die Phase mit dem geringsten Versorgungsanspruch, und Beitrag wie Annahme richten sich nach deinem heutigen Alter und Gesundheitszustand. Viele Tarife bieten Anwärterrabatte mit späterer Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung.

Muss ich als Beamter in die private Krankenversicherung?

Nein, aber es ist meist die wirtschaftlichere Wahl: Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten, du versicherst nur den Rest. In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlst du als Beamter den vollen Beitrag selbst, weil kein Arbeitgeberanteil fließt.

Was passiert bei Teilzeit oder Elternzeit?

Beides senkt die ruhegehaltfähige Dienstzeit und damit das späteren Ruhegehalt. Wir rechnen aus, wie groß der Effekt in deinem Fall ist, und zeigen, mit welcher Sparrate du ihn ausgleichst.

Gilt das auch für angestellte Lehrkräfte?

Ja, dann gelten die allgemeinen Regeln. Statt einer DU-Klausel steht die Qualität der Berufsunfähigkeitsbedingungen im Mittelpunkt, und die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt nur einen kleinen Teil des Einkommens.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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