Beihilfe, Dienstunfähigkeit, Anwärterbezüge: Für Lehrkräfte gelten andere Regeln als für Angestellte – und die Lücken liegen an anderen Stellen. Wir kennen den Unterschied zwischen Referendariat, Probezeit und Lebenszeit.
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Referendariat, Probezeit, Lebenszeit oder Angestelltenverhältnis – daran hängt fast jede weitere Entscheidung.
Wir lesen Ihren Beihilfebemessungssatz und bauen die Restkostenversicherung genau darauf auf, ohne Doppelabsicherung.
Dienstunfähigkeit, Haftung im Schuldienst und Vorsorge in der richtigen Reihenfolge, nicht alles auf einmal.
Bei Verbeamtung, Elternzeit, Teilzeit oder Schulwechsel passen wir an – ohne dass Sie daran denken müssen.
Beamte auf Lebenszeit erhalten bei Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt – allerdings erst nach fünf Jahren Dienstzeit und in den ersten Jahren auf niedrigem Niveau. Wer vorher dienstunfähig wird, kann ganz ohne Versorgung entlassen werden. Genau diesen Zeitraum decken viele Verträge nicht ab.
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