Versorgungswerk statt gesetzlicher Rente, Infektionsrisiko statt Bürojob, Praxisfinanzierung statt Konsumkredit. Wer Ärztinnen und Ärzte berät, muss diese Unterschiede kennen – sonst passt das Ergebnis nicht.
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Versorgungswerk, vorhandene Verträge, Anstellungsvertrag und Praxispläne – wir sammeln alles an einer Stelle.
Gesundheitsfragen klären wir anonym über Risikovoranfragen, bevor irgendein Antrag Ihren Namen trägt.
Einkommensschutz zuerst, dann Haftung, dann Vermögen. Wir zeigen zwei bis drei Varianten mit Begründung.
Bei Facharztwechsel, Niederlassung oder Praxisübernahme passen wir an – und führen den Leistungsfall für Sie.
Die Berufsunfähigkeitsrente der Ärzteversorgung setzt in der Regel voraus, dass Sie jede ärztliche Tätigkeit aufgeben – also auch Gutachtertätigkeit oder Lehre. Wer nur noch eingeschränkt operieren kann, gilt danach nicht als berufsunfähig und bekommt nichts.
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Sagen Sie uns kurz, wo Sie stehen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag – telefonisch, per Video oder in Ihrer Praxis.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.