Ab 2027 gibt es staatliche Förderung erstmals auch für ein Depot ohne Beitragsgarantie: ETFs und Fonds statt Garantiezins, weniger Bürokratie, offen auch für Selbstständige. Für Riester-Sparer ist jetzt die Frage: übertragen, ruhen lassen oder weiterführen?
Wir melden uns, sobald die Produkte konkret sind – mit einer Einschätzung für deinen Fall, nicht mit einem Serienbrief.
Wir melden uns, sobald es Neues gibt. Wenn du vorher sprechen willst: 040 74 123 0800.
Das Altersvorsorgedepot ist der Kern der Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge. Du zahlst in ein Depot ein, legst das Geld in Fonds und ETFs an und bekommst dafür Zulagen und Steuervorteile – bisher gab es die Förderung praktisch nur mit teurer Beitragsgarantie.
Genau diese Garantie war das Problem von Riester: dich zwang Anbieter in sichere, niedrig rentierende Anlagen. Beim AVD trägst du dafür Marktschwankungen selbst – über 30 Jahre ist das meist die kleinere Sorge, über 5 Jahre nicht.
Für mich durchrechnen lassenFreie Auswahl aus einer gesetzlichen Positivliste, Aktienquote bis 100 %. Für lange Laufzeiten und wer Schwankungen aushält.
Weiterhin förderfähig, mit Beitragsgarantie. Sinnvoll bei kurzem Horizont oder wenn du Schwankungen nicht tragen willst.
Ein kostengünstiges Basisangebot mit gesetzlichem Kostendeckel, das jeder Anbieter bereitstellen muss. Die Vergleichsgröße für alles andere.
Die wichtigsten Unterschiede nach dem beschlossenen Gesetz. Einzelne Detailregelungen werden noch in Verordnungen konkretisiert – wir halten das nach.
Wer ab 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließt, stellt damit bestehende Riester-Verträge automatisch auf die neue Fördersystematik um.
Deshalb gehört der Altvertrag vor den Neuabschluss: erst rechnen, dann unterschreiben. Wechsel kostenlos prüfen lassen
Wer schon einen Riester-Vertrag hat, muss nichts umstellen. Ab 2027 stehen aber fünf Wege offen, und die Entscheidung für den Wechsel der Förderung ist einmalig.
Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sie bleiben im bisherigen Fördersystem, unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht.
Die neue Förderung lässt sich auch innerhalb des bestehenden Vertrags nutzen. Der Antrag ist einmalig und unwiderruflich, parallel geht beides nicht.
Das Kapital geht förderunschädlich in einen neuen Vertrag oder in ein Altersvorsorgedepot. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
Keine weiteren Einzahlungen, das Guthaben bleibt im Vertrag, die bisherige Förderung bleibt unangetastet.
Förderschädlich: Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Fast immer der schlechteste der fünf Wege.
Ein Neuabschluss nach altem Recht ist nach aktuellem Stand nur bis einschließlich Dezember 2026 möglich. Stand: 8. September 2026, Grundlage sind die Vermittlerinformationen der WWK Lebensversicherung a. G., Stand Juni 2026.
Die Zulage richtet sich künftig nach deinen Einzahlungen statt nach einem einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag. Genau daran sind viele Riester-Sparer gescheitert und haben Förderung verloren. Neu förderberechtigt sind außerdem Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
50 Prozent Zuschuss auf die ersten 360 Euro im Jahr, 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Zusammen bis zu 540 Euro statt bisher 175 Euro.
1 Euro je selbst gezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr – erreicht mit 25 Euro Sparbeitrag im Monat.
Einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr. Wer früh anfängt, nimmt die längste Laufzeit mit.
Sonderausgabenabzug bis 1.800 Euro plus Zulagen, mit automatischer Günstigerprüfung. Erträge in der Ansparphase bleiben steuerfrei.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr. Stand: 8. September 2026, Grundlage sind die Vermittlerinformationen der WWK Lebensversicherung a. G. zum Altersvorsorgereformgesetz, Stand Juni 2026. Endgültige Anbieterkonditionen liegen noch nicht vor.
Bestandsschutz heißt: Du musst nichts tun. Ob ein Übertrag ins Depot lohnt, hängt an Restlaufzeit, Guthaben, Garantiezins und den Kosten deines Anbieters. Ein Wechsel kann Kosten verursachen – deshalb rechnen wir beide Wege.
Vertrag prüfen lassen →Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Pflichtmitglieder in Versorgungswerken werden neu förderberechtigt. Für viele ist das AVD damit die erste geförderte Vorsorge neben Rürup – mit dem Vorteil, dass es flexibler ist.
Optionen besprechen →Mit mehreren Kindern und geringem Einkommen kann das alte Riester-Modell zunächst lukrativer sein – es ist bis Ende 2026 abschließbar. Diese Rechnung stellen wir konkret auf, statt pauschal aufs Neue zu verweisen.
Beide Modelle rechnen →Wer noch nicht in der Auszahlphase ist, sollte den Zeitpunkt bewusst wählen: Die Regeln zur Auszahlung ändern sich. Wer schon Rente bezieht, kann nicht mehr wechseln.
Auszahlung planen →Schick uns die Unterlagen, wir sagen dir in einem Termin, was er wirklich leistet und ob 2027 ein Wechsel sinnvoll ist. Kostenlos, ohne Abschluss.
Riester-Unterlagen zusammenstellen, Kosten und Garantiezins prüfen. Wer Förderung nicht verschenken will, kann noch nach altem Recht abschließen – als Fondssparplan, weil der sich später leichter überführen lässt.
Die ersten AVD-Angebote kommen auf den Markt. Anbieter müssen Produktinformationen standardisiert bereitstellen, das macht echte Vergleiche erstmals möglich. Auf Kosten und Fondsauswahl kommt es an.
Erst wenn konkrete Konditionen vorliegen, lässt sich der Übertrag sauber rechnen. Wir melden uns bei unseren Kunden von selbst – du musst den Termin nicht im Kalender haben.
Beim AVD gibt es keinen Berater, der zwischen dir und dem Markt steht – das ist gut, macht die Auswahl aber nicht einfacher. Wir übernehmen den Teil, der Arbeit und Erfahrung braucht.
Wir lesen deine Riester-Unterlagen und rechnen aus, was Bleiben und was Wechseln kostet.
Zwischen 0,3 % und 1,0 % laufenden Kosten liegen über Jahrzehnte fünfstellige Beträge. Wir schauen genau hin.
AVD, bAV, Rürup und freies Depot ergeben nur zusammen eine Strategie. Wir bringen sie in die richtige Reihenfolge.
Ein Vorsorgevertrag läuft Jahrzehnte. Wir melden uns bei Änderungen und wenn dein Leben sich ändert.
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Sag uns, wo du stehst. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag – telefonisch, per Video oder bei dir vor Ort.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Wenn du deine Riester-Unterlagen schon hast, schick sie gern vorab an info@alvinex.de – dann ist der Termin gleich konkret.
Mehr zur Altersvorsorge →Stand: 8. September 2026. Grundlage ist das beschlossene Altersvorsorgereformgesetz mit Start zum 1. Januar 2027. Einzelne Regelungen werden noch durch Verordnungen und die Produktzertifizierung konkretisiert. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen, der Start ist der 1. Januar 2027. Bis dahin bleibt Riester in der bisherigen Form abschließbar.
Nein. Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können unverändert weitergeführt werden. Neu abgeschlossen wird ab 2027 nach den neuen Regeln.
Das hängt von Restlaufzeit, Guthaben, Garantiezins und den Kosten deines Anbieters ab. Ein Wechsel kann Kosten verursachen. Wir rechnen beide Varianten für deinen konkreten Vertrag.
Ja. Der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert: Neben Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung sind künftig auch Selbstständige und Gewerbetreibende sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke förderberechtigt.
Nicht zwingend. Wer jetzt Förderung nutzen will, kann noch 2026 einen Riester-Fondssparplan abschließen, der sich später flexibler überführen lässt als eine Rentenversicherung. Bei geringem Einkommen mit mehreren Kindern kann das alte Modell sogar günstiger sein.
Das Gespräch und die Berechnung kosten dich nichts. Danach gibt es zwei Wege: Vergütung über die im Produkt enthaltene Courtage oder ein Nettotarif ohne einkalkulierte Abschlusskosten gegen Honorar. Kommen wir zum Ergebnis, dass du deinen bestehenden Vertrag behalten solltest, sagen wir das auch.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Funktionsweise und steuerliche Rahmenbedingungen. Sie ist keine Anlageempfehlung und keine Steuerberatung. Für die steuerliche Beurteilung deines Falls ist ein Steuerberater zuständig.