Kostenloser Wechsel-Check · Stand: 8. September 2026

Riester oder Altersvorsorgedepot? Wir rechnen es aus.

Zum 1. Januar 2027 startet die neue geförderte Altersvorsorge. Millionen Riester-Verträge stehen dann vor fünf Wegen – und einer davon kostet dich die Förderung der letzten zwanzig Jahre.

Wir sagen dir vorher, welcher Weg sich für deinen Vertrag rechnet. Kostenlos, schriftlich, ohne dass irgendetwas umgestellt wird.

Beraterin und Kundin gehen am Tisch eine Vertragsmappe durch
Kurz gefasst
Ab 1. Januar 2027 gilt die neue Förderung. Bestandsverträge stehen unter Bestandsschutz und dürfen unverändert bleiben.
Die maximale Grundzulage steigt von 175 auf bis zu 540 Euro im Jahr – dafür zählt der eigene Beitrag, nicht das Einkommen.
Der Wechsel in die neue Förderung ist einmalig und unwiderruflich. Alt und neu gehen im selben Vertrag nicht parallel.
Ein Riester-Neuabschluss ist nur noch bis 31. Dezember 2026 möglich.
Das wissen die meisten nicht

Wer ab 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließt, stellt damit auch seine bestehenden Riester-Verträge automatisch auf die neue Fördersystematik um.

Die Entscheidung fällt dann als Nebenwirkung eines anderen Abschlusses – ohne dass jemand den Altvertrag gerechnet hat. Deshalb gehört die Reihenfolge umgedreht: erst den Bestand einordnen, dann neu abschließen.

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert

Das Altersvorsorgereformgesetz stellt die Förderung auf den eigenen Beitrag um: 50 Prozent Zuschuss auf die ersten 360 Euro im Jahr, 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Zusammen ergibt das bis zu 540 Euro Grundzulage statt bisher 175 Euro. Voraussetzung ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr.

Dazu kommen 1 Euro Kinderförderung je selbst gezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr, und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr. Der Kreis der Förderberechtigten wird auf Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke erweitert, anbieten dürfen künftig auch Banken, Fondsgesellschaften, Wertpapierinstitute und Neobroker.

Stand: 8. September 2026. Grundlage sind die Vermittlerinformationen der WWK Lebensversicherung a. G. zum Altersvorsorgereformgesetz, Stand Juni 2026. Endgültige Bedingungen einzelner Anbieter liegen noch nicht vor.

Die fünf Wege für deinen Bestandsvertrag

Ab 2027 stehen einem bestehenden Riester-Vertrag fünf Wege offen. Vier davon sind vertretbar, einer ist teuer.

01
Weiterführen wie bisher

Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz: Sie bleiben im bisherigen Rechts- und Fördersystem, unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht. Zulagen, Beitragsgarantie und garantierter Rentenfaktor bleiben, wie sie sind.

Häufig die richtige Wahl bei alten Verträgen mit hohem Rechnungszins.
02
Nur die Förderung wechseln

Die neue Förderung lässt sich auch innerhalb des bestehenden Vertrags nutzen. Getilgte Abschlusskosten, bestehende Garantien und gegebenenfalls eine höhere Förderquote bleiben erhalten. Der Antrag ist einmalig und unwiderruflich.

Einmalig und unwiderruflich. Vorher rechnen, nicht danach.
03
Guthaben übertragen

Das angesparte Kapital geht in einen neuen Vertrag oder in ein Altersvorsorgedepot. Zulagen und Steuervorteile der Vergangenheit bleiben erhalten, getilgte Abschlusskosten des alten Vertrags dagegen nicht.

Der interessante Weg bei jungen Verträgen mit hohen laufenden Kosten.
04
Beitragsfrei stellen

Es wird nichts mehr eingezahlt, das Guthaben bleibt im Vertrag, die bisherige Förderung bleibt unangetastet. Neue Zulagen gibt es dann nicht.

Der milde Weg, wenn Liquidität fehlt – besser als kündigen.
05
Kündigen

Förderschädlich: erhaltene Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Nach langer Laufzeit sind das erhebliche Summen.

Fast immer der schlechteste der fünf Wege.

Drei Produktwege ab 2027

Die Riester-Rente wird durch eine differenziertere Produktwelt ersetzt. Gefördert werden künftig drei Wege mit unterschiedlichen Chancen- und Sicherheitsprofilen – angeboten von Versicherern wie von Banken und Fondsgesellschaften.

Standarddepot

Standardisierte, digitale Basislösung mit begrenzter Fondsauswahl und automatischer Risikoabsenkung vor der Auszahlungsphase.

Kostendeckel: höchstens 1 Prozent Effektivkosten im Jahr zu Vertragsbeginn.
Altersvorsorgedepot

Kapitalmarktorientiert ohne Beitragsgarantie, mit erweiterten Anlagemöglichkeiten in Fonds, ETFs und Anleihen.

Nicht zulässig: Einzelaktien, Kryptowährungen, hochspekulative Derivate.
Garantieprodukte

Geförderte Lösungen mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie, Kapitalmarktchancen und Beitragsabsicherung kombiniert.

Versicherungslösungen bieten lebenslange Rente und garantierte Rentenfaktoren.

Zwei geförderte Verträge pro Person bleiben möglich, auch aus unterschiedlichen Kategorien. Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen sind innerhalb der geförderten Altersvorsorge künftig nicht mehr vorgesehen; Ausnahme sind Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren.

Alte Welt bis Ende 2026, neue Welt ab 2027

Förderbereich Bis Ende 2026 Ab 2027
FördermechanikEinkommensabhängigBeitragsorientiert
Maximale GrundförderungGrundzulage bis 175 Euro im JahrBis zu 540 Euro im Jahr
FörderlogikMindesteigenbeitrag 60 Euro im Jahr50 Prozent auf die ersten 360 Euro, danach 25 Prozent bis 1.800 Euro, Mindestbeitrag 120 Euro
KinderförderungFeste Kinderzulage, etwa 185 oder 300 Euro1 Euro je selbst gezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr
BerufseinsteigerbonusEinmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. LebensjahrUnverändert
Sonderausgabenabzug2.100 Euro inklusive Zulagen1.800 Euro plus Zulagen
KapitalanlageGarantieorientierte VorsorgelösungenKapitalmarktorientierte Vorsorgelösungen
ProduktweltKlassische und fondsgebundene Riester-RentenStandarddepot, Altersvorsorgedepot, Versicherungslösungen mit und ohne Garantie
AnbieterkreisVorwiegend LebensversichererZusätzlich Banken, Fondsgesellschaften, KVGs, Wertpapierinstitute, Neobroker
AuszahlungsphaseSchwerpunkt lebenslange RenteLebenslange Rente oder Auszahlungsplan
Anzahl geförderter VerträgeKeine BegrenzungMaximal zwei pro Person

Quelle: Vermittlerinformationen der WWK Lebensversicherung a. G. zum Altersvorsorgereformgesetz, Stand Juni 2026. Steuerliche Grundprinzipien bleiben unverändert: Zulagen und Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung, steuerfreie Erträge in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung der Rente.

Was sich bei der Auszahlung ändert

Die Pflicht zur lebenslangen Verrentung fällt. Das neue System lässt mehrere Formen zu – und genau daran hängt, ob eine Versicherungslösung oder ein Depot besser passt.

Beginn der Auszahlung frühestens ab dem 65. Lebensjahr, spätestens vor Vollendung des 70.
Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Beginn der Auszahlungsphase.
Lebenslange Rente, Auszahlungsplan mit Entnahmen bis mindestens zum vollendeten 85. Lebensjahr oder eine hybride Kombination aus beidem.
Garantierte Rentenfaktoren und lebenslange Zahlung bleiben Versicherungslösungen vorbehalten.

Zwei Zahlen tragen die Entscheidung

Die Effektivkosten deines Vertrags. Sie stehen im Produktinformationsblatt und in der Standmitteilung. Als Vergleichsmarke dient der gesetzliche Deckel von 1 Prozent im Jahr, der allerdings nur für das Standarddepot gilt – nicht für Altersvorsorgedepot und Garantieprodukte.
Die Restlaufzeit bis zum Ruhestand. Je näher der Rentenbeginn, desto mehr wiegen Beitragsgarantie und garantierter Rentenfaktor. Je länger die Laufzeit, desto stärker wirken die Kosten über die Jahre.

Wir rechnen beides gegeneinander, statt eine Faustregel anzuwenden. Pauschale Wechselempfehlungen sind der Grund, warum viele Verträge später schlechter dastehen als vorher.

Warum wir jetzt anfangen und nicht 2027

Standmitteilung, Kostenübersicht und Zulagenstatus zusammenzustellen dauert bei den Anbietern erfahrungsgemäß einige Wochen.
Fehlende Zulagen lassen sich nur begrenzt rückwirkend beantragen. Es ist der häufigste Fund in unseren Riester-Checks – und oft mehr Geld als jede Kostendiskussion.
Ein Riester-Neuabschluss ist nur noch bis 31. Dezember 2026 möglich. Für garantieorientierte Sparer, die sich die alte Welt sichern wollen, endet die Gelegenheit mit dem Jahr.

So läuft der Wechsel-Check

SCHRITT 1
Du schickst drei Unterlagen

Aktuelle Standmitteilung, Produktinformationsblatt oder Kostenübersicht, Zulagenstatus. Per E-Mail, WhatsApp oder Upload – wie es dir passt.

SCHRITT 2
Wir rechnen beide Seiten

Was der Bestandsvertrag bis zum Ruhestand noch kostet und garantiert. Und was derselbe Beitrag im Altersvorsorgedepot ergibt.

SCHRITT 3
Du bekommst eine Empfehlung

Schriftlich, mit Begründung und einem der fünf Wege als Ergebnis. Kein Verkaufsgespräch, keine automatische Umstellung.

Drei Unterlagen, eine klare Empfehlung

Schick uns Standmitteilung, Kostenübersicht und Zulagenstatus. Wir rechnen deinen Vertrag gegen das Altersvorsorgedepot und sagen dir schriftlich, welcher der fünf Wege sich für dich rechnet.

Vertrag prüfen lassen 040 74 123 0800

Fragen und Antworten

Kostet der Wechsel-Check etwas?

Nein. Er ist Teil unserer Beratung. Eine Vergütung entsteht nur, wenn du über uns einen Vertrag abschließst oder eine Honorarvereinbarung triffst.

Muss ich 2027 etwas entscheiden?

Nein, ein Bestandsvertrag kann unverändert weiterlaufen. Eine Entscheidung ist eine Chance, keine Pflicht – sie sollte aber auf Zahlen beruhen, nicht auf einem Werbeversprechen.

Verliere ich Zulagen, wenn ich das Guthaben übertrage?

Nach dem vorgesehenen Verfahren nicht: Die Übertragung ist förderunschädlich, Zulagen und Steuervorteile der Vergangenheit bleiben erhalten. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner endgültigen Fassung.

Warum jetzt und nicht 2027?

Weil die Unterlagen Zeit brauchen und Zulagen nur begrenzt rückwirkend beantragt werden können. Wer die Zahlen im Haus hat, kann entscheiden, sobald die Anbieterkonditionen vorliegen – statt in der ersten Welle zu warten.

Empfehlt ihr immer den Wechsel?

Nein. Bei Verträgen aus den Jahren vor 2012 ist die Garantie oft mehr wert als jede Kostenersparnis. Die häufigste Empfehlung in unseren Checks lautet: unverändert weiterlaufen lassen.

Bis wann kann ich noch einen Riester-Vertrag abschließen?

Nach aktuellem Stand bis einschließlich Dezember 2026. Danach ist ein Neuabschluss nach altem Recht nicht mehr möglich.

Was passiert, wenn ich ab 2027 einen neuen Vertrag abschließe?

Dann werden bestehende Riester-Verträge automatisch in die neue Fördersystematik umgestellt. Wer seinen Altvertrag in der alten Förderung halten will, muss das vor einem Neuabschluss klären.

Kann ich alte und neue Förderung parallel nutzen?

Nicht im selben Vertrag. Möglich sind bis zu zwei geförderte Verträge pro Person nach neuem Recht, auch aus unterschiedlichen Kategorien – etwa ein Garantieprodukt und ein Altersvorsorgedepot.

Gilt der Kostendeckel von 1 Prozent für alle neuen Produkte?

Nein, nur für den Standarddepot-Vertrag. Dort dürfen die Effektivkosten zu Vertragsbeginn höchstens 1 Prozent im Jahr betragen. Für Altersvorsorgedepot und Garantieprodukte gilt keine solche Grenze.

Bleibt die Berufsunfähigkeitsabsicherung im Vertrag?

Innerhalb der geförderten Altersvorsorge sind Zusatzbausteine wie Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenleistungen künftig grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Ausnahme sind Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren.

Passt dazu

Riester-CheckZulagen, Kosten und Rentenfaktor prüfen AltersvorsorgedepotWie der Depotweg funktioniert Förderrechner 2027Alte und neue Zulagen nebeneinander
Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 8. September 2026.

Diese Seite informiert über den gesetzlichen Rahmen und unsere Prüfleistung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, keine Steuer- und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext in seiner endgültigen Fassung und die Bedingungen deines Vertrags.

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