Zum 1. Januar 2027 startet die neue geförderte Altersvorsorge. Millionen Riester-Verträge stehen dann vor fünf Wegen – und einer davon kostet dich die Förderung der letzten zwanzig Jahre.
Wir sagen dir vorher, welcher Weg sich für deinen Vertrag rechnet. Kostenlos, schriftlich, ohne dass irgendetwas umgestellt wird.
Wer ab 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag abschließt, stellt damit auch seine bestehenden Riester-Verträge automatisch auf die neue Fördersystematik um.
Die Entscheidung fällt dann als Nebenwirkung eines anderen Abschlusses – ohne dass jemand den Altvertrag gerechnet hat. Deshalb gehört die Reihenfolge umgedreht: erst den Bestand einordnen, dann neu abschließen.
Das Altersvorsorgereformgesetz stellt die Förderung auf den eigenen Beitrag um: 50 Prozent Zuschuss auf die ersten 360 Euro im Jahr, 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Zusammen ergibt das bis zu 540 Euro Grundzulage statt bisher 175 Euro. Voraussetzung ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr.
Dazu kommen 1 Euro Kinderförderung je selbst gezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr, und einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr. Der Kreis der Förderberechtigten wird auf Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke erweitert, anbieten dürfen künftig auch Banken, Fondsgesellschaften, Wertpapierinstitute und Neobroker.
Stand: 8. September 2026. Grundlage sind die Vermittlerinformationen der WWK Lebensversicherung a. G. zum Altersvorsorgereformgesetz, Stand Juni 2026. Endgültige Bedingungen einzelner Anbieter liegen noch nicht vor.
Ab 2027 stehen einem bestehenden Riester-Vertrag fünf Wege offen. Vier davon sind vertretbar, einer ist teuer.
Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz: Sie bleiben im bisherigen Rechts- und Fördersystem, unmittelbarer Handlungsbedarf besteht nicht. Zulagen, Beitragsgarantie und garantierter Rentenfaktor bleiben, wie sie sind.
Die neue Förderung lässt sich auch innerhalb des bestehenden Vertrags nutzen. Getilgte Abschlusskosten, bestehende Garantien und gegebenenfalls eine höhere Förderquote bleiben erhalten. Der Antrag ist einmalig und unwiderruflich.
Das angesparte Kapital geht in einen neuen Vertrag oder in ein Altersvorsorgedepot. Zulagen und Steuervorteile der Vergangenheit bleiben erhalten, getilgte Abschlusskosten des alten Vertrags dagegen nicht.
Es wird nichts mehr eingezahlt, das Guthaben bleibt im Vertrag, die bisherige Förderung bleibt unangetastet. Neue Zulagen gibt es dann nicht.
Förderschädlich: erhaltene Zulagen und Steuervorteile sind zurückzuzahlen. Nach langer Laufzeit sind das erhebliche Summen.
Die Riester-Rente wird durch eine differenziertere Produktwelt ersetzt. Gefördert werden künftig drei Wege mit unterschiedlichen Chancen- und Sicherheitsprofilen – angeboten von Versicherern wie von Banken und Fondsgesellschaften.
Standardisierte, digitale Basislösung mit begrenzter Fondsauswahl und automatischer Risikoabsenkung vor der Auszahlungsphase.
Kapitalmarktorientiert ohne Beitragsgarantie, mit erweiterten Anlagemöglichkeiten in Fonds, ETFs und Anleihen.
Geförderte Lösungen mit 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie, Kapitalmarktchancen und Beitragsabsicherung kombiniert.
Zwei geförderte Verträge pro Person bleiben möglich, auch aus unterschiedlichen Kategorien. Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen sind innerhalb der geförderten Altersvorsorge künftig nicht mehr vorgesehen; Ausnahme sind Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren.
| Förderbereich | Bis Ende 2026 | Ab 2027 |
|---|---|---|
| Fördermechanik | Einkommensabhängig | Beitragsorientiert |
| Maximale Grundförderung | Grundzulage bis 175 Euro im Jahr | Bis zu 540 Euro im Jahr |
| Förderlogik | Mindesteigenbeitrag 60 Euro im Jahr | 50 Prozent auf die ersten 360 Euro, danach 25 Prozent bis 1.800 Euro, Mindestbeitrag 120 Euro |
| Kinderförderung | Feste Kinderzulage, etwa 185 oder 300 Euro | 1 Euro je selbst gezahltem Euro, maximal 300 Euro pro Kind und Jahr |
| Berufseinsteigerbonus | Einmalig 200 Euro bei Abschluss vor dem 25. Lebensjahr | Unverändert |
| Sonderausgabenabzug | 2.100 Euro inklusive Zulagen | 1.800 Euro plus Zulagen |
| Kapitalanlage | Garantieorientierte Vorsorgelösungen | Kapitalmarktorientierte Vorsorgelösungen |
| Produktwelt | Klassische und fondsgebundene Riester-Renten | Standarddepot, Altersvorsorgedepot, Versicherungslösungen mit und ohne Garantie |
| Anbieterkreis | Vorwiegend Lebensversicherer | Zusätzlich Banken, Fondsgesellschaften, KVGs, Wertpapierinstitute, Neobroker |
| Auszahlungsphase | Schwerpunkt lebenslange Rente | Lebenslange Rente oder Auszahlungsplan |
| Anzahl geförderter Verträge | Keine Begrenzung | Maximal zwei pro Person |
Quelle: Vermittlerinformationen der WWK Lebensversicherung a. G. zum Altersvorsorgereformgesetz, Stand Juni 2026. Steuerliche Grundprinzipien bleiben unverändert: Zulagen und Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung, steuerfreie Erträge in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung der Rente.
Die Pflicht zur lebenslangen Verrentung fällt. Das neue System lässt mehrere Formen zu – und genau daran hängt, ob eine Versicherungslösung oder ein Depot besser passt.
Wir rechnen beides gegeneinander, statt eine Faustregel anzuwenden. Pauschale Wechselempfehlungen sind der Grund, warum viele Verträge später schlechter dastehen als vorher.
Aktuelle Standmitteilung, Produktinformationsblatt oder Kostenübersicht, Zulagenstatus. Per E-Mail, WhatsApp oder Upload – wie es dir passt.
Was der Bestandsvertrag bis zum Ruhestand noch kostet und garantiert. Und was derselbe Beitrag im Altersvorsorgedepot ergibt.
Schriftlich, mit Begründung und einem der fünf Wege als Ergebnis. Kein Verkaufsgespräch, keine automatische Umstellung.
Schick uns Standmitteilung, Kostenübersicht und Zulagenstatus. Wir rechnen deinen Vertrag gegen das Altersvorsorgedepot und sagen dir schriftlich, welcher der fünf Wege sich für dich rechnet.
Nein. Er ist Teil unserer Beratung. Eine Vergütung entsteht nur, wenn du über uns einen Vertrag abschließst oder eine Honorarvereinbarung triffst.
Nein, ein Bestandsvertrag kann unverändert weiterlaufen. Eine Entscheidung ist eine Chance, keine Pflicht – sie sollte aber auf Zahlen beruhen, nicht auf einem Werbeversprechen.
Nach dem vorgesehenen Verfahren nicht: Die Übertragung ist förderunschädlich, Zulagen und Steuervorteile der Vergangenheit bleiben erhalten. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner endgültigen Fassung.
Weil die Unterlagen Zeit brauchen und Zulagen nur begrenzt rückwirkend beantragt werden können. Wer die Zahlen im Haus hat, kann entscheiden, sobald die Anbieterkonditionen vorliegen – statt in der ersten Welle zu warten.
Nein. Bei Verträgen aus den Jahren vor 2012 ist die Garantie oft mehr wert als jede Kostenersparnis. Die häufigste Empfehlung in unseren Checks lautet: unverändert weiterlaufen lassen.
Nach aktuellem Stand bis einschließlich Dezember 2026. Danach ist ein Neuabschluss nach altem Recht nicht mehr möglich.
Dann werden bestehende Riester-Verträge automatisch in die neue Fördersystematik umgestellt. Wer seinen Altvertrag in der alten Förderung halten will, muss das vor einem Neuabschluss klären.
Nicht im selben Vertrag. Möglich sind bis zu zwei geförderte Verträge pro Person nach neuem Recht, auch aus unterschiedlichen Kategorien – etwa ein Garantieprodukt und ein Altersvorsorgedepot.
Nein, nur für den Standarddepot-Vertrag. Dort dürfen die Effektivkosten zu Vertragsbeginn höchstens 1 Prozent im Jahr betragen. Für Altersvorsorgedepot und Garantieprodukte gilt keine solche Grenze.
Innerhalb der geförderten Altersvorsorge sind Zusatzbausteine wie Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenleistungen künftig grundsätzlich nicht mehr vorgesehen. Ausnahme sind Rentengarantiezeiten von 10 oder 20 Jahren.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 8. September 2026.
Diese Seite informiert über den gesetzlichen Rahmen und unsere Prüfleistung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, keine Steuer- und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext in seiner endgültigen Fassung und die Bedingungen deines Vertrags.