Drei Angaben genügen: Bruttoeinkommen, dein jährlicher Sparbeitrag, Anzahl der Kinder. Der Rechner stellt die Zulagen beider Welten nebeneinander.
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Der Rechner zeigt die Zulagen. Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung sind nicht enthalten, sie hängen von deiner Steuerlast ab. Keine Steuerberatung, kein verbindliches Angebot.
Grundlage sind die Vermittlerinformationen der WWK Lebensversicherung a. G. zum Altersvorsorgereformgesetz, Stand Juni 2026. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner endgültigen Fassung. Bei der Kinderförderung ab 2027 zählen die eigenen Beiträge einmal, die Obergrenze steigt mit der Kinderzahl.
Der Rechner bildet die Zulagen ab, nicht die Steuer. Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung des Finanzamts bleiben außen vor, weil sie von deiner persönlichen Steuerlast abhängen.
Weil die Riester-Zulage an den Mindesteigenbeitrag geknüpft ist: 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahresbruttos abzüglich Zulagen, mindestens 60 Euro. Wer weniger einzahlt, bekommt die Zulagen anteilig gekürzt. Das ist der häufigste Fund in unseren Riester-Checks.
Sie hängt am eigenen Beitrag statt am Einkommen: 50 Prozent Zuschuss auf die ersten 360 Euro im Jahr, 25 Prozent auf weitere Beiträge bis 1.800 Euro. Voraussetzung ist ein Mindestbeitrag von 120 Euro im Jahr.
Nicht im selben Vertrag. Der Wechsel in die neue Fördersystematik ist einmalig und unwiderruflich. Möglich sind bis zu zwei geförderte Verträge pro Person nach neuem Recht.
Nein. Er zeigt die Größenordnung. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt zusätzlich an Effektivkosten, Garantien und Restlaufzeit deines Vertrags – das rechnen wir im kostenlosen Wechsel-Check.
Ob sich der Wechsel lohnt, entscheiden zusätzlich Effektivkosten, Garantien und Restlaufzeit deines Vertrags. Schick uns Standmitteilung und Kostenübersicht, wir rechnen es aus.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 8. September 2026.
Der Rechner ist eine unverbindliche Modellrechnung zur Orientierung. Er ersetzt keine Beratung im Einzelfall, keine Steuer- und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Bedingungen deines Vertrags.