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Herbst-Wechselaktion · Stichtag 30. November

Einmal im Jahr ist
dein Beitrag verhandelbar.

Zum 30. November können die meisten Kfz-Verträge gekündigt werden. Wir vergleichen für dich über 300 Tarife, prüfen was deine alte Police wirklich leistet und übernehmen Kündigung und Ummeldung. du unterschreibst einmal, den Rest machen wir.

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bis zum Kündigungsstichtag {{ deadlineLabel }}
Kombi im Winter auf einer verschneiten Wohnstraße
★★★★★ 38 Google-Rezensionen Beratung auf Augenhöhe Verständlich statt Fachsprache Kosten und Risiken transparent Erreichbar, wenn du uns brauchst
Sparpotenzial

Was zahlst du heute?

Schieb deinen aktuellen Jahresbeitrag ein und wähle deine Deckung. Die Spanne zeigt, was Kundinnen und Kunden mit vergleichbarem Profil nach dem Wechsel gezahlt haben.

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Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis typischer Wechselergebnisse. dein tatsächlicher Beitrag hängt von Fahrzeug, Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse und Fahrerkreis ab.

Fristen

Der Herbst-Fahrplan

Die Wechselsaison hat feste Termine. Wer früh startet, hat die freie Auswahl statt der Restplätze.
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Stichtag verpasst?

Das Sonderkündigungsrecht bleibt dir

Der 30. November ist der bekannteste Termin, aber nicht der einzige. In mehreren Fällen kannst du auch außerhalb der Frist wechseln – meist innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis. Wir prüfen, welcher Fall auf auf dich zutrifft, und formulieren die Kündigung.

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Beitragsrechnung und Unterlagen des Kfz-Versicherers
Worauf es ankommt

Der billigste Tarif ist selten der richtige

Klick auf einen Punkt – wir erklären, was im Schadenfall daran hängt.
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Passt zu dir?

Wechseln lohnt sich besonders, wenn …

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Das prüfen wir zuerst
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Ablauf

In vier Schritten zum neuen Vertrag

01
Police schicken

Foto oder PDF deiner aktuellen Kfz-Police und des Fahrzeugscheins reichen. Mehr brauchen wir für den Start nicht.

02
Vergleich mit Bedingungen

Wir stellen zwei bis drei Tarife gegenüber – nicht nur nach Preis, sondern nach Deckung, Selbstbeteiligung und Klauseln.

03
Kündigung übernehmen wir

Fristgerechte Kündigung beim alten Versicherer, Übertragung der Schadenfreiheitsklasse, eVB-Nummer für die Zulassung.

04
Im Schaden an deiner Seite

Du meldest bei uns, wir übernehmen Meldung, Regulierung und bei Ablehnung den Widerspruch. Auch Jahre nach dem Wechsel.

Paar dokumentiert einen Parkschaden am Heck mit dem Smartphone
Saison

Herbst und Winter sind die teuersten Monate

Nasses Laub, frühe Dunkelheit, Wild auf der Landstraße, Sturm und Hagel: Zwischen Oktober und Februar häufen sich genau die Schäden, bei denen der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko sichtbar wird. Wer jetzt wechselt, korrigiert die Deckung, bevor sie gebraucht wird.

Wildschaden: viele Tarife decken nur Haarwild, bessere jeden Zusammenstoß mit Tieren
Marderbiss mit Folgeschäden statt nur Bissschaden am Kabel
Grobe Fahrlässigkeit mitversichert, etwa bei Glätte oder übersehenem Rotlicht
Schutzbrief mit Pannenhilfe, Abschleppen und Ersatzwagen im Winter
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Häufige Fragen zum Kfz-Wechsel

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Kostenlos & unverbindlich

Kfz-Check anfordern

Schick uns Fahrzeug, aktuellen Beitrag und Schadenfreiheitsklasse. du bekommst einen Vergleich mit Bedingungen, nicht nur eine Preisliste – innerhalb von 24 Stunden.

Noch schneller: Police als Foto an die E-Mail, Stichwort Herbstwechsel.
Danke, {{ fName }}!

Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit deinem Vergleich.

Das Absenden hat nicht geklappt
Bitte versuche es noch einmal. Wenn es weiterhin scheitert, erreichst du uns direkt unter 040 74 123 0800 oder info@alvinex.de. Deine Eingaben bleiben stehen.
Mit dem Senden stimmst du zu, dass wir dich zur Beantwortung deiner Anfrage kontaktieren.

Fragen und Antworten

Bis wann muss die Kündigung beim alten Versicherer sein?

Bei Verträgen mit Laufzeit bis 31. Dezember muss die Kündigung spätestens am 30. November vorliegen – Eingang zählt, nicht Poststempel. Fällt der 30. November auf einen Sonntag, verschiebt sich die Frist auf den folgenden Werktag. Wir übernehmen Kündigung und Nachweis.

Verliere ich beim Wechsel meine Schadenfreiheitsklasse?

Nein. Der alte Versicherer meldet deine Klasse an den neuen, die Einstufung wird übernommen. Unterschiede gibt es nur bei den Rabattsätzen, die jeder Anbieter selbst festlegt – genau das rechnen wir vorher durch.

Was passiert, wenn ich den 30. November verpasse?

Dann bleibt das Sonderkündigungsrecht: bei Beitragserhöhung, nach einem Schaden, bei Fahrzeugwechsel oder Neuzulassung. In diesen Fällen kannst du meist innerhalb eines Monats nach dem Ereignis kündigen. Melde dich, wir prüfen den Fall.

Lohnt sich der Wechsel überhaupt bei zwanzig Euro Ersparnis?

Uns geht es nicht nur um den Beitrag. In vielen Fällen bekommt man für dasselbe Geld eine deutlich bessere Deckung: grobe Fahrlässigkeit, erweiterter Wildschaden, Marderfolgeschäden. Wenn dein bestehender Vertrag gut ist, sagen wir dir das auch.

Teilkasko oder Vollkasko – ab wann reicht Teilkasko?

Als Faustregel gilt: Bei Fahrzeugen ab etwa acht bis zehn Jahren oder geringem Restwert genügt oft Teilkasko. Entscheidend ist, ob du einen Totalschaden aus eigener Tasche ersetzen könntest. Bei Finanzierung und Leasing ist Vollkasko in der Regel Pflicht.

Was kostet mich deine Beratung?

Für dich nichts. Als Makler werden wir im Vermittlungsfall vom Versicherer vergütet. Bleibt dein Vertrag, wie er ist, entstehen keine Kosten.

Kann ich auch Motorrad, Wohnmobil oder Anhänger mitgeben?

Ja. Saisonkennzeichen, Oldtimer mit H-Kennzeichen, Wohnmobile, Anhänger und Roller vergleichen wir mit. Häufig lassen sich mehrere Fahrzeuge bei einem Anbieter bündeln, was zusätzlich Rabatt bringt.

Brauche ich für die Anfrage Unterlagen?

Ein Foto der aktuellen Police und des Fahrzeugscheins reicht für einen belastbaren Vergleich. Fehlt etwas, fragen wir gezielt nach – du musst nichts vorab zusammensuchen.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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