Zum 30. November können die meisten Kfz-Verträge gekündigt werden. Wir vergleichen für Sie über 300 Tarife, prüfen was Ihre alte Police wirklich leistet und übernehmen Kündigung und Ummeldung. Sie unterschreiben einmal, den Rest machen wir.
Schieben Sie Ihren aktuellen Jahresbeitrag ein und wählen Sie Ihre Deckung. Die Spanne zeigt, was Kundinnen und Kunden mit vergleichbarem Profil nach dem Wechsel gezahlt haben.
Unverbindliche Beispielrechnung auf Basis typischer Wechselergebnisse. Ihr tatsächlicher Beitrag hängt von Fahrzeug, Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse und Fahrerkreis ab.
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Der 30. November ist der bekannteste Termin, aber nicht der einzige. In mehreren Fällen können Sie auch außerhalb der Frist wechseln – meist innerhalb eines Monats nach dem auslösenden Ereignis. Wir prüfen, welcher Fall auf Sie zutrifft, und formulieren die Kündigung.
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Foto oder PDF Ihrer aktuellen Kfz-Police und des Fahrzeugscheins reichen. Mehr brauchen wir für den Start nicht.
Wir stellen zwei bis drei Tarife gegenüber – nicht nur nach Preis, sondern nach Deckung, Selbstbeteiligung und Klauseln.
Fristgerechte Kündigung beim alten Versicherer, Übertragung der Schadenfreiheitsklasse, eVB-Nummer für die Zulassung.
Sie melden bei uns, wir übernehmen Meldung, Regulierung und bei Ablehnung den Widerspruch. Auch Jahre nach dem Wechsel.
Nasses Laub, frühe Dunkelheit, Wild auf der Landstraße, Sturm und Hagel: Zwischen Oktober und Februar häufen sich genau die Schäden, bei denen der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko sichtbar wird. Wer jetzt wechselt, korrigiert die Deckung, bevor sie gebraucht wird.
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Schicken Sie uns Fahrzeug, aktuellen Beitrag und Schadenfreiheitsklasse. Sie bekommen einen Vergleich mit Bedingungen, nicht nur eine Preisliste – innerhalb von 24 Stunden.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit Ihrem Vergleich.