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Beamte · Grundlagen

Beihilfe: der eine Teil, den du nicht versichern musst

Die Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie erstattet einen Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten – nach Antrag, nach eigenen Regeln und mit eigenen Grenzen.

Wer versteht, was die Beihilfe trägt, weiß auch, was der private Tarif abdecken muss. Deshalb fangen wir bei Beamten immer hier an, nicht beim Beitrag.

Beratung anfragen 040 74 123 0800
Kurz gefasst
Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung, keine Versicherung.
Erstattet wird nur, was beihilfefähig ist.
Der Bemessungssatz hängt an Status, Familienstand und Kindern.
Was die Beihilfe kappt, muss der private Tarif tragen.
Antragsformular und Rechnungen auf dem Schreibtisch
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