Die Beihilfe ist keine Versicherung, sondern eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn. Sie erstattet einen Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten – nach Antrag, nach eigenen Regeln und mit eigenen Grenzen.
Wer versteht, was die Beihilfe trägt, weiß auch, was der private Tarif abdecken muss. Deshalb fangen wir bei Beamten immer hier an, nicht beim Beitrag.