Mit einer betrieblichen Krankenversicherung stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden Zusatzleistungen zur Verfügung: ein Gesundheitsbudget, stationäre Wahlleistungen oder Zahnleistungen. Als Gruppenvertrag ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Der Effekt ist unmittelbar spürbar – anders als bei vielen anderen Zusatzleistungen. Genau das macht sie in der Bindung wirksam.
Je Versicherer unterschiedlich, oft schon bei kleinen Gruppen. Der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung hängt an der Gruppengröße und der Teilnahmequote.
Häufig ist eine definierte Gruppe vorgesehen, etwa alle unbefristet Angestellten. Freiwillige Modelle sind möglich, dann steigen aber die Anforderungen an die Prüfung.
Viele Tarife lassen die Fortführung als Einzelvertrag zu, ohne neue Gesundheitsprüfung. Das sollte vor Abschluss geklärt sein.
Der Arbeitgeberbeitrag ist Sachlohn und kann im Rahmen der Freigrenze steuerfrei sein oder pauschal besteuert werden. Die Beurteilung gehört zur Lohnabrechnung.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
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