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Betriebliche Krankenversicherung: Leistung, die ankommt

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden Zusatzleistungen zur Verfügung: ein Gesundheitsbudget, stationäre Wahlleistungen oder Zahnleistungen. Als Gruppenvertrag ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.

Der Effekt ist unmittelbar spürbar – anders als bei vielen anderen Zusatzleistungen. Genau das macht sie in der Bindung wirksam.

Team in einem Hamburger Betrieb, freundliche Situation
Kurz gefasst
Gruppenvertrag ohne Gesundheitsprüfung ab einer Mindestzahl Teilnehmender.
Budgettarife sind flexibler als Bausteintarife.
Fortführung als Einzelvertrag beim Austritt vorher klären.
Eine Leistung, die niemand kennt, wirkt nicht.

Fragen und Antworten

Ab wie vielen Mitarbeitenden ist das möglich?

Je Versicherer unterschiedlich, oft schon bei kleinen Gruppen. Der Verzicht auf die Gesundheitsprüfung hängt an der Gruppengröße und der Teilnahmequote.

Müssen alle teilnehmen?

Häufig ist eine definierte Gruppe vorgesehen, etwa alle unbefristet Angestellten. Freiwillige Modelle sind möglich, dann steigen aber die Anforderungen an die Prüfung.

Was passiert bei Kündigung?

Viele Tarife lassen die Fortführung als Einzelvertrag zu, ohne neue Gesundheitsprüfung. Das sollte vor Abschluss geklärt sein.

Ist das für Mitarbeitende steuerpflichtig?

Der Arbeitgeberbeitrag ist Sachlohn und kann im Rahmen der Freigrenze steuerfrei sein oder pauschal besteuert werden. Die Beurteilung gehört zur Lohnabrechnung.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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