Mit einer betrieblichen Krankenversicherung stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden Zusatzleistungen zur Verfügung: ein Gesundheitsbudget, stationäre Wahlleistungen oder Zahnleistungen. Als Gruppenvertrag ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten.
Der Effekt ist unmittelbar spürbar – anders als bei vielen anderen Zusatzleistungen. Genau das macht sie in der Bindung wirksam.