Für Schäden im Dienst haftet grundsätzlich der Dienstherr. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann er auf den Beamten zurückgreifen – und dieser Rückgriff ist von der privaten Haftpflichtversicherung häufig ausgeschlossen.
Die Diensthaftpflicht setzt genau dort an. Sie ist ein kleiner Vertrag mit einem klaren Zweck, und sie ist vor allem für Berufsgruppen wichtig, die mit Menschen, Fahrzeugen oder teurer Technik arbeiten.