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Beamte · Arbeitskraft

Dienstunfähigkeit: Auf die Klausel kommt es an

Wird ein Beamter dienstunfähig, entscheidet der Dienstherr über die Versetzung in den Ruhestand. Das amtsärztliche Gutachten und die Dienstzeit bestimmen, was danach an Versorgung bleibt – bei jungen Beamten oft sehr wenig.

Eine private Absicherung muss deshalb an die Entscheidung des Dienstherrn anknüpfen, nicht an eine eigene medizinische Definition. Genau das leistet eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.

Beratung anfragen 040 74 123 0800
Kurz gefasst
Eine echte DU-Klausel knüpft an die Entscheidung des Dienstherrn an.
Anwärter und Beamte auf Probe müssen ausdrücklich erfasst sein.
Junge Beamte haben nur eine Mindestversorgung.
Bester Zeitpunkt für den Abschluss ist die Ausbildung.
Amtsgebäude, ruhige Außenaufnahme
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