Wird ein Beamter dienstunfähig, entscheidet der Dienstherr über die Versetzung in den Ruhestand. Das amtsärztliche Gutachten und die Dienstzeit bestimmen, was danach an Versorgung bleibt – bei jungen Beamten oft sehr wenig.
Eine private Absicherung muss deshalb an die Entscheidung des Dienstherrn anknüpfen, nicht an eine eigene medizinische Definition. Genau das leistet eine echte Dienstunfähigkeitsklausel.