Mobilität · Pflicht

E-Scooter: ohne Kennzeichen fährt nichts

Elektrokleinstfahrzeuge – also E-Scooter mit Straßenzulassung – brauchen eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen. Ohne Kennzeichen ist die Fahrt auf öffentlichen Wegen eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Das Kennzeichen gilt für ein Versicherungsjahr und ist als Aufkleber am Fahrzeug anzubringen. Der Wechsel des Versicherungsjahres liegt bei E-Scootern nicht am 1. Januar.

E-Scooter am Straßenrand in der Stadt
Kurz gefasst
Ohne Versicherungskennzeichen ist die Fahrt strafbar.
Das Versicherungsjahr beginnt nicht im Januar.
Der eigene Scooter ist nur mit Teilkasko versichert.
Tuning kostet Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz.

Fragen und Antworten

Ist die Versicherung Pflicht?

Ja. Ohne Versicherungskennzeichen darf ein E-Scooter nicht auf öffentlichen Wegen bewegt werden. Das ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar.

Ab welchem Alter darf man fahren?

Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Einen Führerschein braucht man nicht.

Ist der eigene Scooter mitversichert?

Nur mit Teilkasko. Die Pflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden bei anderen.

Gilt Alkohol am Steuer auch hier?

Ja, mit denselben Grenzen und Folgen wie beim Auto, bis zum Verlust der Fahrerlaubnis.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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