Elektrokleinstfahrzeuge – also E-Scooter mit Straßenzulassung – brauchen eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen. Ohne Kennzeichen ist die Fahrt auf öffentlichen Wegen eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Das Kennzeichen gilt für ein Versicherungsjahr und ist als Aufkleber am Fahrzeug anzubringen. Der Wechsel des Versicherungsjahres liegt bei E-Scootern nicht am 1. Januar.
Ja. Ohne Versicherungskennzeichen darf ein E-Scooter nicht auf öffentlichen Wegen bewegt werden. Das ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz strafbar.
Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren. Einen Führerschein braucht man nicht.
Nur mit Teilkasko. Die Pflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden bei anderen.
Ja, mit denselben Grenzen und Folgen wie beim Auto, bis zum Verlust der Fahrerlaubnis.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
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