Elektrokleinstfahrzeuge – also E-Scooter mit Straßenzulassung – brauchen eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen. Ohne Kennzeichen ist die Fahrt auf öffentlichen Wegen eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Das Kennzeichen gilt für ein Versicherungsjahr und ist als Aufkleber am Fahrzeug anzubringen. Der Wechsel des Versicherungsjahres liegt bei E-Scootern nicht am 1. Januar.