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Mobilität · Pflicht

E-Scooter: ohne Kennzeichen fährt nichts

Elektrokleinstfahrzeuge – also E-Scooter mit Straßenzulassung – brauchen eine Haftpflichtversicherung und ein Versicherungskennzeichen. Ohne Kennzeichen ist die Fahrt auf öffentlichen Wegen eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.

Das Kennzeichen gilt für ein Versicherungsjahr und ist als Aufkleber am Fahrzeug anzubringen. Der Wechsel des Versicherungsjahres liegt bei E-Scootern nicht am 1. Januar.

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Kurz gefasst
Ohne Versicherungskennzeichen ist die Fahrt strafbar.
Das Versicherungsjahr beginnt nicht im Januar.
Der eigene Scooter ist nur mit Teilkasko versichert.
Tuning kostet Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz.
E-Scooter am Straßenrand in der Stadt
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