Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung. Entscheidend ist nicht der Beruf, sondern wie viele Stunden täglich noch möglich sind.
Diese Seite erklärt die Systematik. Sie ist Information, keine Rentenberatung – die ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz den zugelassenen Stellen vorbehalten.
Das hängt von deinen Beitragsjahren ab und steht in deiner Renteninformation. Sie liegt regelmäßig deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen.
Nein. Der Antrag wird geprüft, oft mit Gutachten, und Renten werden häufig zunächst befristet bewilligt. Der Zeitraum bis zur Entscheidung muss anders überbrückt werden.
Dann besteht kein Anspruch auf die gesetzliche Rente. Diesen Fall deckt nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
Nur wenn Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge in ausreichendem Umfang gezahlt wurden. Viele Selbstständige haben hier keinen Anspruch.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
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