Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, hat unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente der Deutschen Rentenversicherung. Entscheidend ist nicht der Beruf, sondern wie viele Stunden täglich noch möglich sind.
Diese Seite erklärt die Systematik. Sie ist Information, keine Rentenberatung – die ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz den zugelassenen Stellen vorbehalten.