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Existenz · Arbeitskraft

Grundfähigkeiten: die Alternative, wenn BU nicht geht

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Rente, wenn du eine im Vertrag definierte Fähigkeit verlierst: Gehen, Stehen, Greifen, Heben, Sehen, Hören, Sprechen, den Gebrauch der Hände. Der Beruf spielt dabei keine Rolle.

Das macht sie einfacher zu prüfen als eine Berufsunfähigkeitsversicherung – und deutlich lückenhafter. Sie ist die zweitbeste Lösung, nicht die erste.

Beratung anfragen 040 74 123 0800
Kurz gefasst
Leistet beim Verlust definierter Fähigkeiten, unabhängig vom Beruf.
Psychische Erkrankungen sind meist nicht abgedeckt.
Der Fähigkeitenkatalog ist der eigentliche Vertragsinhalt.
Zweite Wahl, wenn eine BU nicht möglich ist.
Hände bei einer feinmotorischen Arbeit
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