Altersvorsorge · Bestand

Kapitallebensversicherung: meistens nicht kündigen

Die klassische Kapitallebensversicherung verbindet Todesfallschutz mit Kapitalaufbau und einem garantierten Zins. Neu abgeschlossen wird sie kaum noch. Millionen Bestandsverträge laufen aber weiter – und viele davon sind besser, als ihr Ruf.

Wer einen alten Vertrag hat, sollte ihn nicht nach Bauchgefühl kündigen. Die Bedingungen von damals bekommt man nicht zurück.

Alte Versicherungsunterlagen auf einem Tisch
Kurz gefasst
Verträge vor 2005 sind in der Auszahlung unter Voraussetzungen steuerfrei.
Der Garantiezins des Abschlussjahrgangs gilt für die Restlaufzeit.
Der Todesfallschutz ist zum damaligen Gesundheitszustand kalkuliert.
Beitragsfreistellung statt Kündigung erhält die Vorteile.

Fragen und Antworten

Soll ich meinen alten Vertrag kündigen?

Meistens nicht. Steuerfreiheit, Garantiezins und der Todesfallschutz zum damaligen Gesundheitszustand sind nicht ersetzbar. Wenn der Beitrag stört, gibt es mildere Wege.

Sind die Auszählungen steuerfrei?

Bei Verträgen mit Abschluss vor 2005 unter bestimmten Voraussetzungen ja. Bei späteren Verträgen gilt die Hälfte des Ertrags als steuerpflichtig, wenn die Auszahlung nach zwölf Jahren und ab 62 erfolgt.

Was ist mit dem Garantiezins?

Er gilt für den Sparanteil und für die vereinbarte Laufzeit. Neue Verträge haben deutlich niedrigere Garantien.

Lohnt eine Kapitallebensversicherung heute noch neu?

Als Kapitalaufbau selten. Wer Todesfallschutz braucht, fährt mit einer Risikolebensversicherung günstiger und legt das Sparen getrennt an.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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