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Altersvorsorge · Bestand

Kapitallebensversicherung: meistens nicht kündigen

Die klassische Kapitallebensversicherung verbindet Todesfallschutz mit Kapitalaufbau und einem garantierten Zins. Neu abgeschlossen wird sie kaum noch. Millionen Bestandsverträge laufen aber weiter – und viele davon sind besser, als ihr Ruf.

Wer einen alten Vertrag hat, sollte ihn nicht nach Bauchgefühl kündigen. Die Bedingungen von damals bekommt man nicht zurück.

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Kurz gefasst
Verträge vor 2005 sind in der Auszahlung unter Voraussetzungen steuerfrei.
Der Garantiezins des Abschlussjahrgangs gilt für die Restlaufzeit.
Der Todesfallschutz ist zum damaligen Gesundheitszustand kalkuliert.
Beitragsfreistellung statt Kündigung erhält die Vorteile.
Alte Versicherungsunterlagen auf einem Tisch
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