Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen den Lohn weiter. Danach zahlt die gesetzliche Kasse Krankengeld: nach § 47 SGB V 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Netto. Vom Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Die Differenz zum gewohnten Netto trägst du selbst, und zwar so lange, wie die Krankheit dauert. Genau dafür ist das Krankentagegeld gemacht.
Zwei Schieber genügen. Der Rechner ermittelt das gesetzliche Krankengeld, zieht es von deinem Netto ab und schlägt den Tagessatz vor, der die Differenz schließt.
Vom Krankengeld gehen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Zwölf Prozent sind ein Näherungswert, der genaue Abzug hängt von deinen Beiträgen ab.
Krankentagegeld und Krankengeld zusammen dürfen dein Nettoeinkommen nicht übersteigen. Der Vorschlag ist auf die Lücke begrenzt und auf 5 Euro gerundet.
Dein Brutto liegt über der Beitragsbemessungsgrenze. Das Krankengeld bleibt deshalb beim Höchstsatz von 135,63 Euro brutto pro Kalendertag stehen, also rund 4.069 Euro im Monat. Stand: Januar 2026.
Der Schnellrechner ist eine Orientierung, kein Angebot. Das Krankengeld deiner Kasse kann abweichen, weil es sich am beitragspflichtigen Regelentgelt bemisst. Gedeckelt ist es durch die Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro im Monat, daraus ergibt sich ein Höchstkrankengeld von 135,63 Euro brutto pro Kalendertag. Stand: Januar 2026. Das Nettoeinkommen bewegt der Rechner in einer plausiblen Spanne zum Brutto mit, damit die Lücke nicht zu klein gerechnet wird.
Tagessatz wählen, Gesundheitsfragen beantworten, fertig. Bei einfachen Tarifen geht das online in wenigen Minuten.
Ab der siebten Woche die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und den Bescheid des Sozialversicherungsträgers einreichen – meist per App oder Post.
Der vereinbarte Tagessatz wird ausgezahlt, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht. Grundsatz: Zahlt die gesetzliche Kasse, zahlt auch der Tarif.
Die einfachen Zusatztarife sind genau für diese Gruppe gemacht: Lohnfortzahlung sechs Wochen, danach Krankengeld, dazu der private Tagessatz ab der siebten Woche. Das gilt für pflichtversicherte und für freiwillig gesetzlich versicherte Arbeitnehmer.
Für sie sind diese Zusatztarife nicht abschließbar. Das Krankentagegeld läuft hier über die private Krankenversicherung, mit frei wählbarer Karenzzeit – bei Selbständigen oft schon ab dem 15. oder 22. Tag, weil es keine Lohnfortzahlung gibt.
Ein Abschluss während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit ist nicht möglich. Wie bei jeder Absicherung gilt: Der Vertrag muss vor dem Ereignis stehen.
Gute Tarife zahlen auch, wenn nicht du krank bist, sondern dein Kind und du deshalb ausfällst. Für Eltern ist das oft der praktisch relevanteste Baustein.
Der Tagessatz kommt ungeschmälert bei dir an. Vom gesetzlichen Krankengeld gehen dagegen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Flexible Laufzeiten gibt es bei den einfachen Zusatztarifen. Wechselt sich die Lebenssituation, lässt sich der Vertrag anpassen oder beenden.
Bei Angestellten setzt der Tagessatz sinnvoll ab dem 43. Tag ein, also nach der Lohnfortzahlung. Früher kostet Beitrag, ohne dass Bedarf besteht.
Der Schnellrechner arbeitet mit Näherungswerten. Im Gespräch nehmen wir deine Lohnabrechnung, die Karenzzeit deines Arbeitgebers und, falls vorhanden, deine BU dazu – und schauen, welcher Tagessatz wirklich passt.
Bei derselben Erkrankung höchstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren, abzüglich der sechs Wochen Lohnfortzahlung. Danach endet die Leistung.
Zusammen mit dem Krankengeld darf es das Nettoeinkommen nicht übersteigen. Überversicherung führt im Leistungsfall zur Kürzung, nicht zur höheren Zahlung.
Fast immer, weil ohne Lohnfortzahlung ab dem ersten Krankheitstag Einnahmen fehlen, während Miete, Leasing und Beiträge weiterlaufen. Die Frage ist nicht ob, sondern ab welchem Tag.
Das Krankentagegeld endet, sobald Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen feststeht. Ab dann leistet nur noch die BU-Versicherung, falls vorhanden.
Bei Arbeitnehmern ab der siebten Krankheitswoche, also genau dann, wenn die Lohnfortzahlung endet und das gesetzliche Krankengeld einsetzt. Bei Selbständigen ist die Karenzzeit frei wählbar und startet deutlich früher.
Das private Krankentagegeld ist frei von Steuern und Sozialabgaben. Es kommt ungeschmälert bei dir an. Beim gesetzlichen Krankengeld ist das anders, dort gehen noch Beiträge ab.
Gute Tarife schließen Kinderkrankengeld ein und leisten, wenn du wegen eines erkrankten Kindes ausfällst. Das ist kein Standard – wir prüfen es bei jedem Tarif.
Nein. Eine laufende Arbeitsunfähigkeit schließt den Abschluss aus. Der Vertrag muss vorher stehen.
Krankengeld ist die Leistung der gesetzlichen Kasse ab der siebten Woche, begrenzt auf 70 Prozent des Brutto und höchstens 90 Prozent des Netto. Krankentagegeld ist der private Tagessatz, der die Differenz zum gewohnten Netto schließt.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.