Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen den Lohn weiter. Danach zahlt die gesetzliche Kasse Krankengeld: nach § 47 SGB V 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Netto. Vom Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.
Die Differenz zum gewohnten Netto trägst du selbst, und zwar so lange, wie die Krankheit dauert. Genau dafür ist das Krankentagegeld gemacht.