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Einkommen · Krankheit

Krankentagegeld: die Lücke nach sechs Wochen

Bei Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber sechs Wochen den Lohn weiter. Danach zahlt die gesetzliche Kasse Krankengeld: nach § 47 SGB V 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Netto. Vom Krankengeld gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Die Differenz zum gewohnten Netto trägst du selbst, und zwar so lange, wie die Krankheit dauert. Genau dafür ist das Krankentagegeld gemacht.

Beratung anfragen 040 74 123 0800
Kurz gefasst
Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt die Kasse 70 Prozent des Brutto, höchstens 90 Prozent des Netto.
Selbstständige haben keine Lohnfortzahlung und brauchen es fast immer.
Die Karenzzeit bestimmt Beitrag und Wirkung.
Die Leistung endet, wenn Berufsunfähigkeit feststeht.
Leerer Arbeitsplatz, Notizen, ruhiges Licht
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