Die Krebsversicherung zahlt bei einer versicherten Diagnose eine vereinbarte Summe, unabhängig von Behandlungskosten und Einkommen. Verwenden kannst du sie frei: für eine Zweitmeinung, unbezahlten Urlaub, Umbauten, Behandlungen jenseits des Kassenkatalogs.
Sie ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie deckt einen Diagnosefall ab, nicht den Verlust der Arbeitskraft.