Die Krebsversicherung zahlt bei einer versicherten Diagnose eine vereinbarte Summe, unabhängig von Behandlungskosten und Einkommen. Verwenden kannst du sie frei: für eine Zweitmeinung, unbezahlten Urlaub, Umbauten, Behandlungen jenseits des Kassenkatalogs.
Sie ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie deckt einen Diagnosefall ab, nicht den Verlust der Arbeitskraft.
Weil beides Unterschiedliches abdeckt. Die BU zahlt eine Rente, wenn du deinen Beruf nicht ausüben kannst. Die Krebsversicherung zahlt eine Summe bei Diagnose, auch wenn du weiterarbeitest.
Nein. Maßgeblich ist die Liste in den Bedingungen. Bestimmte Hautkrebsarten und Vorstufen sind häufig ausgeschlossen oder nur anteilig gedeckt.
Leistungen aus Personenversicherungen sind in der Regel nicht einkommensteuerpflichtig. Für deinen Fall ist dein Steuerberater zuständig, wir informieren nur.
Bei Krebs in der Vorgeschichte in der Regel nicht. Bei anderen Erkrankungen klären wir das vorab anonym mit den Versicherern.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.