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Begriff · Haftpflicht

Mietsachschäden: der Kratzer im Parkett und wer ihn bezahlt

Wer eine Wohnung mietet, haftet für Schäden, die er daran verursacht. Das ist kein Sonderfall, sondern die gesetzliche Regel – und die Beträge werden schnell groß, wenn ein Boden, eine Wanne oder eine Einbauküche betroffen ist.

Ob die Privathaftpflicht dafür zahlt, entscheidet eine einzelne Klausel. Ohne sie greift der allgemeine Ausschluss für gemietete Sachen.

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Kurz gefasst
Mietsachschäden sind Schäden an der Mietwohnung und dem fest Verbundenen.
Die Klausel muss im Tarif ausdrücklich vereinbart sein.
Glas und normale Abnutzung sind häufig ausgenommen.
Hotelzimmer und Ferienwohnung sind nur mit Erweiterung gedeckt.
Wohnungsboden mit Parkett, Detail eines Wohnraums
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