Begriff · Haftpflicht

Mietsachschäden: der Kratzer im Parkett und wer ihn bezahlt

Wer eine Wohnung mietet, haftet für Schäden, die er daran verursacht. Das ist kein Sonderfall, sondern die gesetzliche Regel – und die Beträge werden schnell groß, wenn ein Boden, eine Wanne oder eine Einbauküche betroffen ist.

Ob die Privathaftpflicht dafür zahlt, entscheidet eine einzelne Klausel. Ohne sie greift der allgemeine Ausschluss für gemietete Sachen.

Wohnungsboden mit Parkett, Detail eines Wohnraums
Kurz gefasst
Mietsachschäden sind Schäden an der Mietwohnung und dem fest Verbundenen.
Die Klausel muss im Tarif ausdrücklich vereinbart sein.
Glas und normale Abnutzung sind häufig ausgenommen.
Hotelzimmer und Ferienwohnung sind nur mit Erweiterung gedeckt.

Fragen und Antworten

Was sind Mietsachschäden?

Schäden an der gemieteten Wohnung oder dem gemieteten Haus selbst und an dem, was fest dazugehört: Parkett, Fliesen, Türen, Sanitärobjekte, Einbauküche des Vermieters. Für sie haftet der Mieter, wenn er sie verschuldet hat.

Ist das automatisch in der Privathaftpflicht enthalten?

In guten Tarifen ja, in einfachen nur begrenzt oder gar nicht. Die Klausel heißt meist Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen. Ohne sie greift der Ausschluss für gemietete Sachen.

Zahlt sie auch im Hotel oder in der Ferienwohnung?

Nur wenn die Bedingungen das ausdrücklich einschließen. Viele Tarife erweitern die Klausel auf vorübergehend gemietete Räume, manche beschränken sie auf den Hauptwohnsitz.

Was ist mit Glasschäden?

Glas ist häufig ausgenommen und Sache einer Glasversicherung oder der Wohngebäudeversicherung des Vermieters. Wo die Grenze liegt, steht in den Bedingungen.

Und Abnutzung?

Normale Abnutzung ist kein Schaden im versicherungsrechtlichen Sinn und wird nicht ersetzt. Sie ist über die Miete abgegolten. Versichert ist der plötzliche, verschuldete Schaden.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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