Wer eine Wohnung mietet, haftet für Schäden, die er daran verursacht. Das ist kein Sonderfall, sondern die gesetzliche Regel – und die Beträge werden schnell groß, wenn ein Boden, eine Wanne oder eine Einbauküche betroffen ist.
Ob die Privathaftpflicht dafür zahlt, entscheidet eine einzelne Klausel. Ohne sie greift der allgemeine Ausschluss für gemietete Sachen.