Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe zu den Krankheitskosten. Den Rest versichern sie privat – mit einem beihilfekonformen Tarif, der genau den offenen Prozentsatz abdeckt.
Der Bemessungssatz richtet sich nach Familienstand und Kinderzahl und ändert sich im Laufe des Lebens, etwa mit dem ersten Kind oder mit dem Eintritt in den Ruhestand. Der Tarif muss diese Sprünge mitmachen, ohne neue Gesundheitsprüfung.
Ja, aber ohne Arbeitgeberanteil und in Hamburg mit der pauschalen Beihilfe als Alternative. Was günstiger ist, hängt von Einkommen, Familienstand und Gesundheitszustand ab. Wir rechnen beide Wege durch.
Einige Bundesländer, darunter Hamburg, bieten Beamten einen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung anstelle der klassischen Beihilfe. Die Entscheidung ist in der Regel bindend, deshalb gehört sie gerechnet.
Er hängt vom Dienstherrn, dem Familienstand und der Kinderzahl ab und ändert sich bei bestimmten Ereignissen. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung deines Dienstherrn.
Kinder haben einen eigenen Bemessungssatz und einen eigenen Tarif, meist zu geringen Beiträgen. Der Anspruch hängt davon ab, wer von beiden Eltern beihilfeberechtigt ist.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
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