Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe zu den Krankheitskosten. Den Rest versichern sie privat – mit einem beihilfekonformen Tarif, der genau den offenen Prozentsatz abdeckt.
Der Bemessungssatz richtet sich nach Familienstand und Kinderzahl und ändert sich im Laufe des Lebens, etwa mit dem ersten Kind oder mit dem Eintritt in den Ruhestand. Der Tarif muss diese Sprünge mitmachen, ohne neue Gesundheitsprüfung.