Beamte · Krankenversicherung

PKV für Beamte: Der Tarif muss zur Beihilfe passen

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe zu den Krankheitskosten. Den Rest versichern sie privat – mit einem beihilfekonformen Tarif, der genau den offenen Prozentsatz abdeckt.

Der Bemessungssatz richtet sich nach Familienstand und Kinderzahl und ändert sich im Laufe des Lebens, etwa mit dem ersten Kind oder mit dem Eintritt in den Ruhestand. Der Tarif muss diese Sprünge mitmachen, ohne neue Gesundheitsprüfung.

Schreibtisch mit Unterlagen, ruhige Bürosituation
Kurz gefasst
Der Tarif deckt genau den Prozentsatz, den die Beihilfe offen lässt.
Der Bemessungssatz ändert sich bei Kind und Pensionierung.
Anpassung muss ohne neue Gesundheitsprüfung möglich sein.
Die Öffnungsaktion hat eine kurze Frist nach der Verbeamtung.

Fragen und Antworten

Kann ich als Beamter in der gesetzlichen Kasse bleiben?

Ja, aber ohne Arbeitgeberanteil und in Hamburg mit der pauschalen Beihilfe als Alternative. Was günstiger ist, hängt von Einkommen, Familienstand und Gesundheitszustand ab. Wir rechnen beide Wege durch.

Was ist die pauschale Beihilfe?

Einige Bundesländer, darunter Hamburg, bieten Beamten einen Zuschuss zur freiwilligen gesetzlichen Versicherung anstelle der klassischen Beihilfe. Die Entscheidung ist in der Regel bindend, deshalb gehört sie gerechnet.

Wie hoch ist mein Bemessungssatz?

Er hängt vom Dienstherrn, dem Familienstand und der Kinderzahl ab und ändert sich bei bestimmten Ereignissen. Maßgeblich ist die Beihilfeverordnung deines Dienstherrn.

Sind Kinder mitversichert?

Kinder haben einen eigenen Bemessungssatz und einen eigenen Tarif, meist zu geringen Beiträgen. Der Anspruch hängt davon ab, wer von beiden Eltern beihilfeberechtigt ist.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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