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Beamte · Krankenversicherung

PKV für Beamte: Der Tarif muss zur Beihilfe passen

Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn Beihilfe zu den Krankheitskosten. Den Rest versichern sie privat – mit einem beihilfekonformen Tarif, der genau den offenen Prozentsatz abdeckt.

Der Bemessungssatz richtet sich nach Familienstand und Kinderzahl und ändert sich im Laufe des Lebens, etwa mit dem ersten Kind oder mit dem Eintritt in den Ruhestand. Der Tarif muss diese Sprünge mitmachen, ohne neue Gesundheitsprüfung.

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Kurz gefasst
Der Tarif deckt genau den Prozentsatz, den die Beihilfe offen lässt.
Der Bemessungssatz ändert sich bei Kind und Pensionierung.
Anpassung muss ohne neue Gesundheitsprüfung möglich sein.
Die Öffnungsaktion hat eine kurze Frist nach der Verbeamtung.
Schreibtisch mit Unterlagen, ruhige Bürosituation
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