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Haftung · Basis

Privathaftpflicht: große Wirkung für kleinen Beitrag

Wer einen Schaden verursacht, haftet nach § 823 BGB mit seinem gesamten Vermögen – unbegrenzt und, bei Personenschäden, oft über Jahrzehnte. Genau deshalb ist die Privathaftpflicht der Vertrag mit dem besten Verhältnis von Beitrag zu Wirkung.

Sie kostet wenig. Deshalb sollte niemand am Leistungsumfang sparen. Die Unterschiede zwischen zwei Tarifen liegen in den Bausteinen, nicht im Grundschutz.

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Kurz gefasst
Wer einen Schaden verursacht, haftet mit dem gesamten Vermögen.
Deckungssumme 30 Millionen Euro, der Beitragsunterschied dahin ist klein.
Gefälligkeitsschäden und Schlüsselverlust müssen eingeschlossen sein.
Hunde und Pferde brauchen einen eigenen Vertrag.
Alltagsszene, Fahrrad und Fußgänger auf der Straße
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