Wer einen Schaden verursacht, haftet nach § 823 BGB mit seinem gesamten Vermögen – unbegrenzt und, bei Personenschäden, oft über Jahrzehnte. Genau deshalb ist die Privathaftpflicht der Vertrag mit dem besten Verhältnis von Beitrag zu Wirkung.
Sie kostet wenig. Deshalb sollte niemand am Leistungsumfang sparen. Die Unterschiede zwischen zwei Tarifen liegen in den Bausteinen, nicht im Grundschutz.