Am Ende einer Rentenversicherung steht ein Kapitalbetrag. Was daraus monatlich wird, entscheidet der Rentenfaktor. Er ist die Umrechnungsgröße zwischen angespartem Vermögen und lebenslanger Zahlung.
In Angeboten stehen meist zwei Faktoren: ein aktueller und ein garantierter. Verbindlich ist nur der zweite. Der erste ist eine Momentaufnahme, die bis zum Rentenbeginn keinen Bestand haben muss.