Das Kabinett hat den Gesetzentwurf im August 2026 beschlossen. Vorgesehen ist der Start am 1. Januar 2027 zunächst für die Jahrgänge 2020 und 2021; für den Jahrgang 2020 sollen die Beiträge für 2026 rückwirkend gewährt werden. Eltern sollen außerdem eigenes Geld einzahlen können.
Geplant ist der Start am 1. Januar 2027, zunächst für die Jahrgänge 2020 und 2021. Für den Jahrgang 2020 sollen die Beiträge für 2026 rückwirkend gewährt werden.
Das Kabinett hat den Gesetzentwurf im August 2026 beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen.
Vorgesehen ist, dass Eltern eigenes Geld ergänzen können. Die Ausgestaltung hängt vom endgültigen Gesetz ab.
Nein. Der vorgesehene Standarddepot-Vertrag muss die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Ein gewöhnliches Kinderdepot ist nicht automatisch die Frühstartrente.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
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