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Haftung · Tiere

Tierhalterhaftpflicht: du haftest, auch ohne Schuld

Für Schäden durch Hunde und Pferde haftet der Halter nach § 833 BGB verschuldensunabhängig. Es kommt nicht darauf an, ob du etwas falsch gemacht hast – es reicht, dass das Tier den Schaden verursacht hat.

Die Privathaftpflicht deckt das nicht ab. Katzen und Kleintiere sind dort meist mitversichert, Hunde und Pferde nie.

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Kurz gefasst
Für Hunde und Pferde haftet der Halter ohne Verschulden.
Die Privathaftpflicht deckt das nicht ab.
Der teure Fall ist der Personenschaden im Verkehr.
Mietsachschäden gehören ausdrücklich eingeschlossen.
Hund an der Leine, Spaziergang am Wasser
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