Haftung · Tiere

Tierhalterhaftpflicht: du haftest, auch ohne Schuld

Für Schäden durch Hunde und Pferde haftet der Halter nach § 833 BGB verschuldensunabhängig. Es kommt nicht darauf an, ob du etwas falsch gemacht hast – es reicht, dass das Tier den Schaden verursacht hat.

Die Privathaftpflicht deckt das nicht ab. Katzen und Kleintiere sind dort meist mitversichert, Hunde und Pferde nie.

Hund an der Leine, Spaziergang am Wasser
Kurz gefasst
Für Hunde und Pferde haftet der Halter ohne Verschulden.
Die Privathaftpflicht deckt das nicht ab.
Der teure Fall ist der Personenschaden im Verkehr.
Mietsachschäden gehören ausdrücklich eingeschlossen.

Fragen und Antworten

Ist mein Hund in der Privathaftpflicht mitversichert?

Nein. Hunde und Pferde brauchen einen eigenen Vertrag. Katzen und Kleintiere sind in der Privathaftpflicht meist enthalten.

Ist eine Hundehaftpflicht Pflicht?

In mehreren Bundesländern ja, in Hamburg besteht eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Hunde. Maßgeblich ist das Hamburgische Hundegesetz in seiner geltenden Fassung.

Was gilt bei Listenhunden?

Für bestimmte Rassen gelten zusätzliche Vorgaben und höhere Beiträge. Nicht jeder Versicherer nimmt sie an. Wir wissen, wer welche Rasse versichert.

Zahlt die Versicherung, wenn mein Hund einen anderen Hund verletzt?

Ja, das ist ein Sachschaden im rechtlichen Sinn. Wichtig ist, dass Behandlungskosten des fremden Tieres gedeckt sind.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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