Für Schäden durch Hunde und Pferde haftet der Halter nach § 833 BGB verschuldensunabhängig. Es kommt nicht darauf an, ob du etwas falsch gemacht hast – es reicht, dass das Tier den Schaden verursacht hat.
Die Privathaftpflicht deckt das nicht ab. Katzen und Kleintiere sind dort meist mitversichert, Hunde und Pferde nie.
Nein. Hunde und Pferde brauchen einen eigenen Vertrag. Katzen und Kleintiere sind in der Privathaftpflicht meist enthalten.
In mehreren Bundesländern ja, in Hamburg besteht eine Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Hunde. Maßgeblich ist das Hamburgische Hundegesetz in seiner geltenden Fassung.
Für bestimmte Rassen gelten zusätzliche Vorgaben und höhere Beiträge. Nicht jeder Versicherer nimmt sie an. Wir wissen, wer welche Rasse versichert.
Ja, das ist ein Sachschaden im rechtlichen Sinn. Wichtig ist, dass Behandlungskosten des fremden Tieres gedeckt sind.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
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