Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeits- und Wegeunfällen. In der Freizeit – und dort passiert die Mehrheit der Unfälle – besteht kein Schutz. Diese Lücke füllt die private Unfallversicherung.
Sie zahlt bei dauerhafter Beeinträchtigung nach einem Unfall eine Kapitalsumme, gestaffelt nach der Gliedertaxe. Was sie nicht abdeckt: Krankheit. Und Krankheit ist die Ursache der meisten Erwerbsausfälle.
Die gesetzliche Unfallversicherung deckt Arbeits- und Wegeunfälle. Freizeit, Haushalt und Sport fallen nicht darunter.
Wirkt eine Vorerkrankung am Unfallschaden mit, darf der Versicherer die Leistung kürzen. Der Schwellenwert steht in den Bedingungen – je höher, desto besser für dich.
Sie sollte eine dauerhafte Beeinträchtigung wirtschaftlich abfedern, also Umbauten, Hilfsmittel und Einkommensverlust. Wir rechnen das an deiner Situation, nicht an einer Faustformel.
Häufig ja, weil Kinder in Kita, Schule und Freizeit gesetzlich nur teilweise geschützt sind und eine BU noch nicht in Frage kommt.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.