Die gesetzliche Unfallversicherung greift bei Arbeits- und Wegeunfällen. In der Freizeit – und dort passiert die Mehrheit der Unfälle – besteht kein Schutz. Diese Lücke füllt die private Unfallversicherung.
Sie zahlt bei dauerhafter Beeinträchtigung nach einem Unfall eine Kapitalsumme, gestaffelt nach der Gliedertaxe. Was sie nicht abdeckt: Krankheit. Und Krankheit ist die Ursache der meisten Erwerbsausfälle.