Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen vermögenswirksame Leistungen vor: einen monatlichen Zuschuss des Arbeitgebers, der in eine anlagebegrenzte Sparform fließt. Abgerufen wird er nur, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag vorlegt.
Wer keinen hat, lässt das Geld beim Arbeitgeber. Das ist der häufigste und ärgerlichste Fall.