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Sparen · Arbeitgeberzuschuss

Vermögenswirksame Leistungen: Geld, das oft liegen bleibt

Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen vermögenswirksame Leistungen vor: einen monatlichen Zuschuss des Arbeitgebers, der in eine anlagebegrenzte Sparform fließt. Abgerufen wird er nur, wenn der Arbeitnehmer einen Vertrag vorlegt.

Wer keinen hat, lässt das Geld beim Arbeitgeber. Das ist der häufigste und ärgerlichste Fall.

Beratung anfragen 040 74 123 0800
Kurz gefasst
Ohne Vertrag bleibt der Arbeitgeberzuschuss liegen.
Zulässig sind Fondssparplan, Bausparen, Banksparplan und Tilgung.
Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie sind einkommensabhängig.
Bindung: sechs Jahre einzahlen, ein Jahr ruhen.
Lohnabrechnung und Notizen auf einem Tisch
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