Beim eigenen Haus geht es nicht mehr um Einrichtung, sondern um Substanz. Ein Brand oder ein Leitungswasserschaden kann den Wert des größten Vermögensgegenstands treffen – und wenn eine Finanzierung darauf liegt, bleibt die Schuld auch dann bestehen.
Deshalb ist die Reihenfolge klar: Gebäude mit Elementarschutz, Haftung als Grundbesitzer, dann alles Weitere.
Gesetzlich nicht, aber jede finanzierende Bank verlangt mindestens eine Feuerversicherung. Wirtschaftlich ist sie ohne Alternative.
Die Versicherungssumme wird über den Baupreisindex angepasst, damit im Schadenfall der Wiederaufbau gedeckt ist. Steigende Baukosten schlagen deshalb auf den Beitrag durch.
Ja. Rückstau nach Starkregen ist der häufigste Elementarschaden und von der Lage am Wasser unabhängig.
Nicht automatisch. Manche Gebäudetarife schließen sie bis zu einer Grenze ein, sonst braucht es einen eigenen Baustein oder eine eigene Police.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
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