Wohnen · Eigentümer

Versicherungen für Hausbesitzer: Substanz zuerst

Beim eigenen Haus geht es nicht mehr um Einrichtung, sondern um Substanz. Ein Brand oder ein Leitungswasserschaden kann den Wert des größten Vermögensgegenstands treffen – und wenn eine Finanzierung darauf liegt, bleibt die Schuld auch dann bestehen.

Deshalb ist die Reihenfolge klar: Gebäude mit Elementarschutz, Haftung als Grundbesitzer, dann alles Weitere.

Einfamilienhaus mit Vorgarten, ruhiges Licht
Kurz gefasst
Zuerst Gebäude mit Elementarschutz, dann Haftung als Grundbesitzer.
Photovoltaik ist nicht automatisch mitversichert.
Öltank und Wärmepumpe brauchen Gewässerschadenhaftpflicht.
Die Summe steigt über den Baupreisindex, deshalb steigt der Beitrag.

Fragen und Antworten

Ist die Gebäudeversicherung Pflicht?

Gesetzlich nicht, aber jede finanzierende Bank verlangt mindestens eine Feuerversicherung. Wirtschaftlich ist sie ohne Alternative.

Warum steigt mein Beitrag jedes Jahr?

Die Versicherungssumme wird über den Baupreisindex angepasst, damit im Schadenfall der Wiederaufbau gedeckt ist. Steigende Baukosten schlagen deshalb auf den Beitrag durch.

Brauche ich Elementarschutz auch ohne Gewässer in der Nähe?

Ja. Rückstau nach Starkregen ist der häufigste Elementarschaden und von der Lage am Wasser unabhängig.

Ist meine Photovoltaikanlage mitversichert?

Nicht automatisch. Manche Gebäudetarife schließen sie bis zu einer Grenze ein, sonst braucht es einen eigenen Baustein oder eine eigene Police.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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