Mit dem Ausbildungsbeginn endet regelmäßig die Familienversicherung und du kannst deine Krankenkasse selbst wählen. Die Wahl muss grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Versicherungspflicht erfolgen.
Die Wahl muss grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Versicherungspflicht erfolgen. Wer nichts tut, bleibt bei der bisherigen Kasse.
Mit Beginn einer Ausbildung mit Entgelt entsteht eigene Versicherungspflicht. Die Familienversicherung endet damit regelmäßig.
Während der ersten Ausbildung besteht häufig noch Schutz über die Eltern. Ob das in deinem Fall gilt, steht in deren Vertrag – wir schauen gemeinsam nach.
Vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers und ein kleiner Sparplan. Beides ist mit geringen Beträgen möglich und lässt sich später erhöhen.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.