Die Hausratversicherung versichert eine Wohnung. Der Hausrat bleibt aber nicht darin: Er fährt im Koffer mit, liegt im Hotelzimmer, steht im Zimmer eines Kindes am Studienort.
Für genau diese Fälle gibt es die Außenversicherung. Sie ist in jedem Tarif enthalten, aber in jedem Tarif anders begrenzt.
Hausrat, der sich nur vorübergehend außerhalb der versicherten Wohnung befindet: im Urlaubsgepäck, im Hotelzimmer, im Zweitwohnsitz während einer Dienstreise. Dauerhaft ausgelagerte Sachen sind nicht gedeckt.
Viele Tarife schließen es über die Außenversicherung ein, meist zeitlich begrenzt und nur solange das Kind keinen eigenen Hausrat begründet. Bei einer eigenen Wohnung mit eigenem Mietvertrag endet die Mitversicherung in der Regel. Wie lange und in welcher Höhe, steht in den Bedingungen.
Die Tarife nennen einen Prozentsatz der Versicherungssumme als Höchstgrenze, häufig zusätzlich einen Eurobetrag. Für Wertsachen gilt eine eigene, niedrigere Grenze.
Das ist der klassische Ausschluss. Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug ist in der Hausratversicherung meist nicht oder nur eng begrenzt gedeckt. Prüfe die Klausel, bevor du Technik im Auto lässt.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
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