Die Bauleistungsversicherung ist die Kaskoversicherung des Bauvorhabens. Sie zahlt bei unvorhergesehenen Schäden am Bauwerk und an bereits gelieferten Baustoffen – unabhängig davon, ob jemand dafür haftet.
Das ist der Punkt: Bei Vandalismus, Diebstahl fest verbauter Teile oder Schäden durch Unwetter findet sich oft kein Verursacher. Ohne diesen Vertrag zahlt der Bauherr.
Bei Generalunternehmer- oder Bauträgerverträgen häufig ja. Bei Einzelgewerken oder Eigenleistung nicht. Wir lesen die Verträge und sagen dir, wo die Lücke ist.
Nein. Mängel der Bauleistung sind Sache des Unternehmers und seiner Gewährleistung. Die Bauleistungsversicherung deckt unvorhergesehene Schäden.
Fest eingebaute Teile sind meist versichert, noch nicht eingebaute Materialien nur mit besonderer Vereinbarung.
Gerade dann, weil auch der bestehende Bau beschädigt werden kann. Der Baustein Altbauschäden ist hier das Wichtigste.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.