Ein Bausparvertrag ist zwei Dinge in einem: ein Sparvertrag und das Recht auf ein Darlehen zu einem heute festgelegten Zins. Genau darin liegt sein Zweck – nicht in der Verzinsung des Guthabens.
Ob er sich lohnt, entscheidet die Frage, ob du das Darlehensrecht später tatsächlich nutzen wirst. Wer nur spart, spart woanders besser.
Als Geldanlage nicht. Als Zinssicherung für ein Darlehen in einigen Jahren kann es sich lohnen, weil du den Zins heute festschreibst.
Nein. Du kannst das Guthaben auch einfach entnehmen. Dann hast du aber für eine Option bezahlt, die du nicht genutzt hast.
Eine staatliche Förderung für Bausparbeiträge, abhängig vom Einkommen und mit Zweckbindung an Wohnzwecke. Sie wird über die Steuererklärung beantragt.
Häufig ja. Wer in zehn Jahren eine Restschuld hat, kann sie mit einem zuteilungsreifen Bausparvertrag zu einem heute bekannten Zins ablösen.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Funktionsweise und steuerliche Rahmenbedingungen. Sie ist keine Anlageempfehlung und keine Steuerberatung. Für die steuerliche Beurteilung deines Falls ist ein Steuerberater zuständig.