Beratung kostet Zeit: Bestandsaufnahme, Marktvergleich, Antrag, Rückfragen beim Versicherer, später Änderungen, Adresswechsel, Schadens- und Leistungsfälle. Diese Arbeit wird vergütet – in beiden Wegen. Der Unterschied liegt nicht in der Höhe, sondern im Zahlweg.
Bezogen auf die Beitragssumme, gezahlt vom Versicherer, im Beitrag bereits einkalkuliert.
45 Promille als Einmalbetrag oder 48 Promille verteilt auf 60 Monatsraten, direkt mit dir vereinbart.
Wir verdienen also in beiden Fällen praktisch dasselbe. Der Unterschied für dich entsteht nicht bei unserer Vergütung, sondern bei den laufenden Kosten im Tarif: 1,76 % gegen 0,68 % pro Jahr über die gesamte Laufzeit.
Alle Werte sind Beispielwerte zur Veranschaulichung, keine Zusage einer Wertentwicklung. Die genannten Effektivkosten enthalten die Vertriebs-, Verwaltungs- und Fondskosten.
Vier Fragen, eine Tendenz. Laufzeit und Beitrag übernehme ich aus dem Rechner – wenn du sie hier bewegst, ändern sie sich auch dort.
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Beides rechnen wir im Termin mit echten Tarifen durch, bevor du dich entscheidest.
Er vergleicht zwei Kostenniveaus bei gleicher angenommener Wertentwicklung. Reale Tarife unterscheiden sich in Fondsauswahl, Garantien, Rentenfaktor und Flexibilität. Das Honorar bleibt bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags in voller Höhe fällig. Maßgeblich sind allein die Angebotsunterlagen des Versicherers.
In der Bruttopolice sind die Vertriebskosten im Beitrag einkalkuliert und werden über die ersten Jahre verrechnet. In der Nettopolice sind sie es nicht; die Vergütung wird gesondert vereinbart und gezahlt. Das Produkt selbst, die Fonds und die Rentenzusage unterscheiden sich dadurch nicht zwingend.
Nein. Der Unterschied entsteht über die Laufzeit. Bei kurzen Laufzeiten, kleinen Beiträgen oder wenn das Honorar den Sparbeitrag spürbar senkt, kann die Bruttopolice vorn liegen.
Nein. Die Höhe unserer Vergütung ist in beiden Wegen praktisch gleich: 45 Promille Courtage gegenüber 45 beziehungsweise 48 Promille Honorar. Unterschiedlich ist nur, wer sie zahlt und wann.
Das Honorar bleibt in voller Höhe fällig. Die Vergütungsvereinbarung ist rechtlich vom Versicherungsvertrag getrennt und läuft weiter.
Nein. Es gibt keine gesonderte Servicevereinbarung für Nettopolicen. Die laufende Betreuung läuft über unsere bestehende Gesamtvereinbarung.
Wird das Kapital nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit ausgezahlt, ist nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG die Hälfte des Unterschiedsbetrags steuerpflichtig. Das gilt für beide Wege gleichermaßen. Wir informieren dazu, beraten aber nicht steuerlich – das übernimmt dein Steuerberater.
Du bekommst beide Varianten nebeneinander, mit den Zahlen der Versicherer statt mit Beispielwerten. Kostenlos und unverbindlich.