Sturm und Hagel sind in Wohngebäude- und Hausratversicherung enthalten. Alle anderen Naturgefahren nicht: Überschwemmung, Rückstau aus der Kanalisation, Starkregen, Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck, Lawinen und Erdbeben.
Der häufigste Fall in Hamburg ist Rückstau nach Starkregen – und er trifft auch Gebäude, die kilometerweit von jedem Gewässer entfernt stehen. Wer den Baustein nicht hat, zahlt selbst.
Nein. Enthalten sind Sturm und Hagel. Starkregen, der ins Gebäude eindringt oder die Kanalisation zurückstaut, gehört zum Elementarbaustein.
Für den Hausrat ja, wenn du Kellerabteil oder Tiefgarage nutzt. Und die Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft sollte den Baustein ohnehin haben.
Ein Ventil oder eine Hebeanlage, die verhindert, dass Abwasser aus dem Kanal in den Keller zurückläuft. Viele Bedingungen setzen sie voraus.
Nicht immer zu Standardkonditionen. In hohen Gefährdungsklassen arbeiten Versicherer mit Selbstbehalten oder lehnen ab. Wir prüfen mehrere Anbieter für deine Adresse.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.