Gebühren, Karten und Prämien in einer Übersicht. Der Vergleich und die Eröffnung laufen online über einen Vergleichsdienst.
Der Vergleich zeigt Kontoführungsgebühren, enthaltene Karten und aktuelle Wechselprämien. Die Eröffnung findet direkt beim jeweiligen Institut statt.
Viele Konten sind nur bei monatlichem Mindesteingang oder Gehaltseingang gebührenfrei. Entscheidend ist die Bedingung im Preisverzeichnis, nicht die Überschrift der Werbung.
Girocard und Kreditkarte sind nicht immer im Grundpreis enthalten. Auch Abhebungen außerhalb des eigenen Automatennetzes und Fremdwährungseinsätze werden gesondert berechnet.
Prämien setzen meist einen aktiven Gehaltseingang über mehrere Monate voraus. Wer vorher wieder wechselt, verliert den Anspruch.
Einlagen sind je Kunde und Institut bis 100.000 Euro gesetzlich gesichert. Bei Gemeinschaftskonten gilt die Summe je Inhaber.
Das Girokonto ist für den Zahlungsverkehr gedacht. Für den Aufbau von Vermögen und für die Altersvorsorge sind andere Bausteine zuständig.
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Für Verträge, die über procheck24 vermittelt wurden, führen diese Wege direkt zum Partner.
Wenn Gehaltseingang, Auslandsnutzung oder mehrere Karten eine Rolle spielen, gehen wir das kurz gemeinsam durch.
Nein. Der Vergleich ist kostenfrei. Der Vergleichsdienst wird von den Banken vergütet, für dich entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Nein, nicht zwingend. Die meisten Banken bieten einen Wechselservice an, der Daueraufträge und Zahlungspartner übernimmt und das alte Konto auf Wunsch kündigt.
Der Vertrag kommt zwischen dir und der jeweiligen Bank zustande. Wir und der Vergleichsdienst vermitteln den Weg dorthin, sind aber nicht Vertragspartner des Kontos.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Funktionsweise und steuerliche Rahmenbedingungen. Sie ist keine Anlageempfehlung und keine Steuerberatung. Für die steuerliche Beurteilung deines Falls ist ein Steuerberater zuständig.