In der privaten Unfallversicherung steht die Versicherungssumme im Antrag, die Leistung aber in einer Tabelle. Sie heißt Gliedertaxe und ordnet jedem Körperteil einen Prozentsatz zu.
Wer zwei Tarife vergleicht, ohne die Taxe zu lesen, vergleicht nichts. Der gleiche Unfall kann bei gleicher Grundsumme zu deutlich verschiedenen Zahlungen führen.
Eine Tabelle in den Bedingungen der Unfallversicherung. Sie ordnet jedem Körperteil und Sinnesorgan einen Prozentsatz zu. Dieser Prozentsatz bestimmt, welcher Anteil der Invaliditätsgrundsumme bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit gezahlt wird.
Weil die Grundsumme nur der Rechenausgangspunkt ist. Zwei Tarife mit 100.000 Euro Grundsumme können bei derselben Verletzung sehr unterschiedlich zahlen, wenn ihre Prozentsätze auseinanderliegen. Verbesserte Gliedertaxen setzen für Hand, Arm und Bein höhere Werte an.
Eine Staffel, die die Leistung bei hohen Invaliditätsgraden überproportional steigen lässt. Sie wirkt erst ab einem bestimmten Grad und ist bei schweren Verletzungen der Hebel, der den Unterschied macht.
Nein. Die private Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen. Invalidität durch Krankheit ist nicht gedeckt – dafür sind Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung zuständig.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
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