Das Krankenhaustagegeld zahlt für jeden Tag im Krankenhaus einen vereinbarten Betrag, unabhängig von den Behandlungskosten. Du kannst es verwenden, wofür du willst.
Genau das ist sein Zweck: Fahrten der Angehörigen, Betreuung der Kinder, Haushaltshilfe, Zuzahlungen. Kosten, für die niemand sonst eine Rechnung stellt.
Krankenhaustagegeld zahlt nur bei stationärem Aufenthalt und ist frei verwendbar. Krankentagegeld ersetzt Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit, auch zu Hause, und ist an das Einkommen gekoppelt.
In der Regel nicht. Nachgewiesen wird der Aufenthalt, nicht die Ausgabe.
Meist nicht. Reha und Kur sind eigene Leistungsarten, dafür gibt es das Kurtagegeld oder eine entsprechende Erweiterung.
Die Aufnahme ist meist bis zu einem bestimmten Alter möglich, die Leistung läuft danach weiter. Die Grenzen unterscheiden sich je Versicherer.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
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