Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkostenversicherung. Sie zahlt feste Beträge je Pflegegrad, alles darüber trägt der Pflegebedürftige selbst – und wenn Rente und Vermögen nicht reichen, greifen Sozialhilfe und unter Umständen die Unterhaltspflicht der Kinder.
Die Zusatzversicherung schließt diese Lücke ganz oder teilweise. Welche Bauform passt, hängt davon ab, ob du planbare Zahlungen willst oder eine Abrechnung nach Kosten.
Sie ergibt sich aus den tatsächlichen Kosten am Wohnort minus Leistung der Pflegekasse minus eigene Rente. Deshalb rechnen wir mit regionalen Heimkosten, nicht mit Durchschnittswerten.
Zwischen 40 und 55 ist der übliche Zeitpunkt. Früher ist der Beitrag niedrig, später wird die Gesundheitsprüfung zum Problem.
Tagegeld ist frei verwendbar und passt, wenn Angehörige pflegen. Der Kostentarif greift, wenn professionelle Pflege im Vordergrund steht. Beides ist kombinierbar.
Seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz greift sie erst ab 100.000 Euro Jahresbruttoeinkommen je Kind. Wer darüber liegt, haftet weiterhin.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
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