Die Basisrente, umgangssprachlich Rürup-Rente, ist die private Variante der ersten Vorsorgeschicht. Beiträge sind in voller Höhe Sonderausgaben, bis zum Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen von 30.826 Euro im Jahr 2026 für Alleinstehende und 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung.
Der Preis dafür ist Bindung: keine Kündigung, keine Kapitalauszahlung, kein Zugriff vor Rentenbeginn. Wer das akzeptiert, hat den stärksten Steuerhebel in der privaten Vorsorge.
Er entspricht deinem Grenzsteuersatz auf den abzugsfähigen Beitrag, begrenzt durch den Höchstbetrag. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz erstattet das Finanzamt auf 3.000 Euro Jahresbeitrag rund 1.260 Euro.
Nein. Die Basisrente kennt nur die lebenslange Rente. Das ist gesetzlich vorgegeben, nicht Tarifsache.
Ohne Zusatzbaustein verfällt das Kapital in der Versichertengemeinschaft. Mit Beitragsrückgewähr oder Hinterbliebenenrente ist es abgesichert – gegen Beitrag.
Sie ist in weitem Umfang geschützt und wird bei Bezug von Grundsicherung in der Ansparphase nicht als Vermögen angerechnet. Die Einzelheiten regeln die einschlägigen Vorschriften.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
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