Schaden hier aufnehmen, Fotos direkt anhängen. Wir prüfen die Deckung, melden beim Versicherer und führen die Korrespondenz. Du bekommst die Schadennummer und bleibst auf dem Laufenden.
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Fotos beschleunigen die Regulierung erheblich. Am besten mehrere: die beschädigte Stelle nah, dazu eine Übersicht, die zeigt, wo sie sitzt. Falls vorhanden, auch Rechnungen oder das Kennzeichen des Unfallgegners. Freiwillig – ohne geht es genauso.
Letzter Schritt. Wir übernehmen die Meldung an den Versicherer und melden uns bei dir.
Wir prüfen die Deckung und melden den Schaden beim Versicherer an. Innerhalb von 24 Stunden hörst du von uns. Bei akuten Fällen – Wasser läuft, Auto nicht fahrbereit – ruf bitte direkt an: 040 74 123 0800.
Der Unterschied zum Anruf bei der Hotline des Versicherers.
Wir sehen im Vertrag nach, ob der Fall gedeckt ist und was die Selbstbeteiligung bedeutet. Bei kleinen Schäden sagen wir dir, wenn Selbstzahlen günstiger ist.
Wir melden den Schaden an, führen die Korrespondenz und sagen dir, welche Unterlagen fehlen. Du telefonierst nicht mit Warteschleifen.
Wird gekürzt oder abgelehnt, prüfen wir die Begründung und widersprechen, wo es berechtigt ist. Das ist der Teil, für den man einen Makler hat.
Nichts. Weder die Auswertung deiner Angaben noch das Gespräch danach. Wir werden erst vergütet, wenn über uns ein Vertrag zustande kommt – und auch dann vom Versicherer, nicht von dir.
Etwa zwei Minuten. Sechs Schritte, jeweils eine Frage. Du kannst jede Angabe nachträglich ändern, solange du nicht abgeschickt hast.
Weil wir damit sofort sehen, welcher Tarif, welche Summe und welche Laufzeit hinterlegt sind. Das spart im Gespräch zehn bis fünfzehn Minuten Rückfragen. Der Schritt ist freiwillig – ohne Foto geht es genauso, wir fragen die Daten dann im Termin ab.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden auf dem Weg, den du angegeben hast. Im ersten Kontakt klären wir, ob überhaupt Handlungsbedarf besteht. Es wird nichts unterschrieben und nichts verkauft.
Nein. Der Check ist unverbindlich, du gehst kein Mandat ein und schließt nichts ab. Wenn deine bestehenden Verträge gut sind, sagen wir dir das.
Wir nutzen sie ausschließlich, um deine Anfrage zu bearbeiten. Keine Weitergabe an Dritte, kein Newsletter ohne deine ausdrückliche Zustimmung. Du kannst jederzeit die Löschung verlangen.
Nichts. Die Betreuung im Schadenfall gehört zur Maklerbetreuung und ist mit deinem Vertrag abgegolten.
Nein. Liegt dein Vertrag woanders, melden wir den Schaden trotzdem und sagen dir, was zu tun ist. Für die laufende Betreuung bräuchten wir später eine Maklervollmacht – um jetzt zu helfen, ist das kein Muss.
So schnell wie möglich. Die Bedingungen verlangen eine unverzügliche Meldung nach Kenntnis, teils mit festen Fristen: Diebstahl und Einbruch gehören sofort zur Polizei, Kfz-Schäden sollen dem Versicherer binnen einer Woche vorliegen.
Bitte noch nicht. Der Versicherer hat das Recht, den Schaden zu begutachten. Sichere die Lage, damit nichts schlimmer wird, dokumentiere alles mit Fotos und warte mit der Reparatur auf die Freigabe. Notmaßnahmen wie Wasser abstellen oder eine Notabdichtung sind davon ausgenommen und immer richtig.
Nicht immer. Unter der Selbstbeteiligung bringt sie nichts, und in der Kfz-Versicherung kann die Rückstufung über Jahre teurer werden als der Schaden selbst. Wir rechnen das vorher durch und sagen dir, wenn Selbstzahlen günstiger ist.
Wir prüfen die Deckung, melden den Schaden beim Versicherer an und übernehmen die Korrespondenz. Du bekommst die Schadennummer und wirst über jeden Schritt informiert. Kürzt oder verweigert der Versicherer, prüfen wir das und widersprechen, wo es begründet ist.