Die Rentenkommission empfiehlt, neue, bislang nicht obligatorisch abgesicherte Selbstständige verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Für bereits Selbstständige ist ein Ausstieg aus der Pflicht im Gespräch.
Nein. Es liegt eine Empfehlung der Rentenkommission vor, kein geltendes Gesetz. Wer heute selbstständig ist, muss deshalb nicht einzahlen.
Vorgesehen ist, neue Selbstständige einzubeziehen, die bislang nicht obligatorisch abgesichert sind. Für bereits Selbstständige ist ein Ausstieg aus der Pflicht im Gespräch.
Das hängt vom späteren Gesetz und von der Art deines Vertrags ab. Genau dafür ist eine Bestandsprüfung sinnvoll: Wir schauen, was du hast, wie es gestaltet ist und wo Spielraum bleibt.
Nichts. Die Prüfung deiner bestehenden Altersvorsorge ist kostenlos und unverbindlich.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.