Als Mieter brauchst du nicht viel, aber das Richtige. Die Gebäudeversicherung ist Sache des Eigentümers – deine Aufgabe ist die Haftung für Schäden, die du verursachst, und der Ersatz deiner eigenen Sachen.
Alles andere ist optional. Wir sagen dir, wo das Geld wirkt und wo du es dir sparen kannst.
Nein. Die ist Sache des Eigentümers. Ihre Kosten können aber über die Nebenkosten umgelegt werden.
Schäden an der gemieteten Wohnung selbst, etwa am Parkett oder an Sanitärobjekten. Ohne diesen Einschluss zahlt die Privathaftpflicht nicht, weil gemietete Sachen ausgeschlossen sind.
Der Hausrat im Keller zählt mit, oft mit Grenzen. Wasser von unten – Rückstau, Starkregen – nur mit Elementarbaustein.
Der Vertrag gilt für beide Wohnungen, bis der Umzug abgeschlossen ist. Die neue Wohnfläche musst du melden, sonst entsteht Unterversicherung.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.