Die Frühstartrente zahlt ab dem sechsten Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein Altersvorsorgedepot deines Kindes – bis zur Volljährigkeit, unabhängig von eurem Einkommen. Das Geld fließt nicht automatisch: Ihr braucht einen Standarddepot-Vertrag. Wir richten ihn ein und ordnen ein, ob zusätzliche Einzahlungen dort richtig aufgehoben sind.
Wir melden uns, sobald das Gesetz durch ist und die ersten Standarddepots abschließbar sind. Einmal, mit einer Einschätzung für euren Fall.
Wir melden uns, sobald es Neues gibt. Wenn du vorher sprechen willst: 040 74 123 0800.
Der Bund zahlt monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich verwaltetes Altersvorsorgedepot. Angelegt wird am Kapitalmarkt, in breit gestreute Produkte wie ETFs und Fonds. Anspruch besteht unabhängig von Einkommen und Vermögen der Eltern; angeknüpft wird an den Kindergeldbezug.
Der Preis für die Förderung ist die Bindung: Das Kapital ist bis zur Regelaltersgrenze gebunden und wird erst dann ausgezahlt. Erträge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei, die Auszahlung ist später einkommensteuerpflichtig. Für Studium, Führerschein oder erste Wohnung ist dieses Geld nicht da.
Die Frühstartrente gehört zur selben Reform wie das Altersvorsorgedepot ab 2027, das Riester für Neuverträge ablöst. Beides zusammen ergibt erst eine Vorsorgestrategie für die Familie.
Für unsere Familie einordnen lassenNur in einen staatlich zertifizierten Standarddepot-Vertrag darf die Förderung fließen. Anbieter frei wählbar, Abschluss elektronisch möglich, Wechsel später vorgesehen.
Eltern und Großeltern können zuzahlen – laut Entwurf bis 6.840 Euro im Jahr. Ab Volljährigkeit kann das Kind selbst weitersparen, bis zum Renteneintritt.
Die Anspruchsvoraussetzungen prüft die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Einen gesonderten Förderantrag sieht der Entwurf nicht vor – das Depot müsst ihr aber selbst haben.
Die 10 Euro nimmt man mit – die Frage ist, wo eure eigenen Sparraten hingehören. Der Unterschied liegt vor allem in der Verfügbarkeit.
Anders als ursprünglich geplant bekommen nicht sofort alle berechtigten Kinder die Förderung. Der Gesetzgeber verteilt die Einführung über mehrere Jahre.
Der Startjahrgang. Die Förderung wird rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gezahlt, die Beträge fließen nachträglich ins Depot.
Kommt ab 2027 hinzu, wenn diese Kinder sechs werden. Ab dann läuft die Zahlung monatlich weiter.
Danach rückt jährlich der Jahrgang nach, der sechs Jahre alt wird – bis die Förderung alle berechtigten Kinder erreicht.
Wer vor 2020 geboren ist, geht bei der Förderung leer aus. Für diese Kinder bleibt das freie Depot der Weg – und der ist flexibler.
Stand: Regierungsentwurf vom 12. August 2026. Das parlamentarische Verfahren läuft noch, einzelne Regelungen können sich ändern. Wir sagen euch im Termin, was zum Zeitpunkt der Entscheidung gilt.
Ihr seid im ersten Jahrgang. Die Förderung ist rückwirkend ab 2026 vorgesehen, gezahlt wird ab 2027 – aber nur in einen bestehenden Standarddepot-Vertrag. Wir sagen euch, sobald der abschließbar ist, und richten ihn ein.
Vormerken lassen →Bis euer Jahrgang an der Reihe ist, vergehen Jahre. Wer in dieser Zeit schon sparen will, tut das sinnvoll in einem freien Depot – flexibel und ohne Bindung bis zur Rente. Die Förderung kommt später dazu.
Depot eröffnen →Jahrgänge vor 2020 sind nicht berechtigt. Ärgerlich, aber der eigentliche Hebel bei Kindern ist ohnehin die Laufzeit, nicht die 10 Euro. Ein günstiger Sparplan über 15 Jahre schlägt die Förderung deutlich.
Vermögensaufbau ansehen →Zuzahlungen in die Frühstartrente sind möglich, aber bis zur Regelaltersgrenze gebunden. Für Führerschein, Studium oder die erste Wohnung braucht es einen zweiten, freien Topf. Wir teilen die Sparrate sinnvoll auf.
Aufteilung besprechen →Wir schauen uns an, was ihr für euer Kind schon spart, und sagen, wo die nächsten 50 Euro im Monat am besten aufgehoben sind. Kostenlos, ohne Abschluss.
Geburtsjahrgang prüfen, Kindergeldbezug bestätigen. Wer nicht im ersten Jahrgang ist, verliert nichts durch Warten – und kann die Zeit für ein freies Depot nutzen.
Die ersten zertifizierten Standarddepots kommen auf den Markt. Trotz Kostendeckel unterscheiden sich Fondsauswahl und tatsächliche Kosten deutlich. Wir vergleichen, bevor ihr unterschreibt.
Vertrag elektronisch abschließen, Förderung läuft danach automatisch. Wir melden uns bei unseren Kunden von selbst – ihr müsst den Termin nicht im Kalender haben.
Die Förderung nimmt man mit. Die interessantere Frage ist, was ihr selbst für euer Kind zurücklegt, in welcher Hülle und mit welcher Verfügbarkeit. Genau da beraten wir.
Kostendeckel heißt nicht günstig. Wir vergleichen Fondsauswahl und Effektivkosten der zertifizierten Depots.
Gebunden bis zur Rente oder verfügbar mit 18: Wir teilen auf, statt alles in einen Topf zu legen.
Bevor fürs Kind gespart wird, gehört das Einkommen der Eltern abgesichert. Sonst hängt beides am selben Faden.
Zwölf Jahre Förderung, danach Jahrzehnte Laufzeit. Wir melden uns, wenn sich Regeln oder eure Situation ändern.
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Sag uns, wie alt euer Kind ist und was ihr schon zurücklegt. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag – telefonisch, per Video oder bei euch vor Ort.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden. Wenn ihr schon ein Kinderdepot oder eine Ausbildungsversicherung habt, schickt die Unterlagen gern vorab an info@alvinex.de – dann ist der Termin gleich konkret.
Mehr zur Altersvorsorge →Stand: August 2026. Grundlage ist der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Frühstartrente, den das Bundeskabinett am 12. August 2026 beschlossen hat. Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, Details können sich ändern. Kapitalmarktanlagen können im Wert schwanken; eine Garantie gibt es nicht. Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine individuelle Beratung.
Der Bund zahlt für Kinder vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. Das Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze ausgezahlt.
Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen, das parlamentarische Verfahren läuft noch. Die Auszahlung in die Depots ist ab Januar 2027 vorgesehen, für den Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend ab dem 1. Januar 2026.
Zum Start der Geburtsjahrgang 2020. Danach kommt jedes Jahr der Jahrgang hinzu, der sechs Jahre alt wird. Voraussetzung ist der Bezug von Kindergeld und ein Wohnsitz in Deutschland. Einkommen und Vermögen der Eltern spielen keine Rolle.
Ein gesonderter Antrag auf die Förderung ist nach den Plänen der Bundesregierung nicht erforderlich; die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen prüft die Voraussetzungen. Ihr braucht aber einen Standarddepot-Vertrag, in den das Geld fließen kann – den müsst ihr selbst abschließen.
Ja. Eigene Einzahlungen sind laut Gesetzentwurf bis 6.840 Euro im Jahr möglich, und das Depot kann ab Volljährigkeit bis zum Renteneintritt weiter bespart werden. Ob das der beste Weg ist, hängt davon ab, ob das Geld wirklich bis zur Rente gebunden sein soll.
Der Gesetzentwurf sieht für den Standarddepot-Vertrag einen Effektivkostendeckel von maximal 1 Prozent pro Jahr vor. Zwischen 0,2 und 1,0 Prozent liegen über Jahrzehnte deutliche Unterschiede – deshalb lohnt der Anbietervergleich trotz Deckel.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Funktionsweise und steuerliche Rahmenbedingungen. Sie ist keine Anlageempfehlung und keine Steuerberatung. Für die steuerliche Beurteilung deines Falls ist ein Steuerberater zuständig.