Der Mitgliedsantrag der HEK läuft direkt auf dieser Seite. Die alte Kasse kündigst du nicht selbst, das übernimmt die neue Kasse.
Das Formular wird von der HEK bereitgestellt und lädt beim Öffnen der Seite. Dabei wird deine IP-Adresse an den Server des Dienstleisters übertragen.
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Welche Kasse passt, hängt an Zusatzbeitrag, Bonusprogramm und den Leistungen, die du tatsächlich nutzt. Wir gehen das mit dir durch.
Nein. Mit dem Mitgliedsantrag übernimmt die neue Kasse die Abmeldung bei der alten und meldet sich beim Arbeitgeber. Eine eigene Kündigung ist seit der Reform nicht mehr nötig.
Zwölf Monate Mitgliedschaft bei der aktuellen Kasse, danach zwei volle Monate Kündigungsfrist zum Monatsende. Erhöht deine Kasse den Zusatzbeitrag, greift das Sonderkündigungsrecht.
Nein. Bei gesetzlichen Kassen gilt Annahmepflicht. Vorerkrankungen, Alter oder Beruf spielen für die Aufnahme keine Rolle.
Ja. Die neue Mitgliedschaft beginnt genau dann, wenn die alte endet. Es entsteht keine Lücke.