IT- und Medienberufe werden von Versicherern günstig eingestuft. Die Absicherung ist also verhältnismäßig preiswert – und bleibt trotzdem oft auf dem Stand des ersten Jobs.
Bei Selbstständigen kommt hinzu, dass es keinen Arbeitgeber gibt, der Krankheit, Haftung oder Altersvorsorge auffängt. Jede dieser Ebenen liegt bei dir.
Die Absicherung des Einkommens ist in diesen Berufen die leichteste Übung. Bürotätigkeit bedeutet eine günstige Berufsgruppe, und wer mit 28 einen Vertrag abschließt, zahlt wenig für eine hohe Rente. Der Fehler liegt fast nie beim Tarif, sondern bei der Höhe: Vereinbart wurde eine Rente, die zum Einstiegsgehalt passte, und seither hat sich das Gehalt verdoppelt. Ohne genutzte Nachversicherungsgarantie bleibt die Rente stehen.
Die zweite Lücke betrifft Selbstständige und ist gravierender. Wer für Kunden entwickelt, berät oder produziert, haftet für Vermögensschäden – für Umsatzverluste durch einen Fehler im Code, für eine verpasste Frist, für einen Rechtsverstoß in einer Kampagne. Das sind keine Sach- oder Personenschäden und damit nicht Gegenstand einer Betriebshaftpflicht. Dafür braucht es eine Vermögensschadenhaftpflicht, bei manchen Auftraggebern ist sie ohnehin Vertragsvoraussetzung.
Die dritte Lücke ist die Altersvorsorge. Angestellte haben eine gesetzliche Rente und häufig eine betriebliche Zusage. Selbstständige haben in der Regel keine von beiden. Bei schwankenden Einnahmen sind langlaufende Verträge mit festen Beiträgen dabei das falsche Werkzeug: Was zählt, ist die Möglichkeit, auszusetzen und nachzuholen.
Günstige Berufsgruppe, deshalb hohe Rente vereinbaren. Mit Nachversicherungsgarantie, damit sie mit dem Gehalt mitwächst.
Es gibt keine Entgeltfortzahlung. Die Karenzzeit richtet sich nach deinen Rücklagen, nicht nach dem Standardangebot.
Für Fehler, die beim Kunden Geld kosten, ohne dass etwas kaputtgeht. Die Betriebshaftpflicht deckt das nicht.
Wer Kundendaten verarbeitet, trägt ein eigenes Risiko: Betriebsunterbrechung, Wiederherstellung, Ansprüche Dritter, Meldepflichten.
Depot mit Sparplan, der sich aussetzen lässt. Rürup nur, wenn die Steuerlast es trägt und du das Geld bis zum Rentenbeginn nicht brauchst.
Freiwillig gesetzlich, privat oder über die Künstlersozialkasse: Die Wahl hat langfristige Folgen und gehört einmal sauber gerechnet.
| Angestellt | Selbstständig | |
|---|---|---|
| Einkommen bei Krankheit | Sechs Wochen Entgeltfortzahlung, dann Krankengeld | Ab Tag eins nichts, außer über Krankentagegeld |
| Berufsunfähigkeit | Private Absicherung nötig, gesetzlicher Schutz gering | Private Absicherung nötig, kein gesetzlicher Schutz |
| Haftung | Arbeitgeber haftet gegenüber Kunden | Du haftest, auch für Vermögensschäden |
| Altersvorsorge | Gesetzliche Rente, oft betriebliche Zusage | In der Regel keine von beiden |
| Krankenversicherung | Gesetzlich oder privat, Arbeitgeberanteil | Voller Beitrag, Wahl zwischen mehreren Wegen |
Angestellt, freiberuflich oder beides. Bei Selbstständigen zusätzlich: wie stark schwanken die Einnahmen.
Fast immer ist der erste Fund eine BU-Rente, die zum Gehalt von vor sechs Jahren passt.
Welche Leistungen erbringst du, welche Verträge hast du mit Auftraggebern, was wird dort gefordert.
Aussetzbar, anpassbar, ohne Beitragszwang in schwachen Monaten.
Zur Statusfeststellung, zur Scheinselbstständigkeit, zur Künstlersozialkasse und zur steuerlichen Behandlung informieren wir, beraten aber nicht. Verbindlich sind die Auskünfte der zuständigen Stellen, deiner Steuerberatung oder eines Rechtsanwalts.
Sag uns kurz, was du machst und ob du angestellt oder selbstständig bist. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag – per Video, telefonisch oder bei dir vor Ort.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Sie sollte deinen laufenden Bedarf decken, nicht das Einstiegsgehalt von damals. In günstigen Berufsgruppen ist eine hohe Rente bezahlbar – das wird selten ausgenutzt.
Das Recht, die Rente bei bestimmten Anlässen ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Typische Anlässe sind Gehaltssprung, Heirat, Geburt und Immobilienkauf.
In der Regel ja. Fehler in Code, Konzept oder Produktion kosten beim Kunden Geld, ohne dass etwas beschädigt wird. Die Betriebshaftpflicht greift dort nicht.
Nein. Sie deckt Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden sind ein eigener Vertrag.
Das entscheidet die KSK anhand deiner Tätigkeit. Wir informieren über die Folgen für Kranken- und Rentenversicherung, die Zuordnung selbst nehmen wir nicht vor.
Verträge, die sich aussetzen und nachholen lassen. Ein Depot mit Sparplan erfüllt das, langlaufende Verträge mit festen Beiträgen oft nicht.
Es hängt von Einkommen, Gesundheit und Familienplanung ab. Die Entscheidung ist schwer umkehrbar und gehört einmal in Ruhe gerechnet.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 14. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherungen. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall, keine Steuerberatung und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deiner Verträge.