Pflegekräfte werden von Versicherern in ungünstigere Berufsgruppen eingestuft als Bürotätigkeiten. Das macht die Absicherung teurer – und deshalb umso wichtiger, dass sie richtig gebaut ist.
Rücken, Schulter, Psyche: Das sind die Ursachen, aus denen in diesem Beruf tatsächlich Leistungsfälle entstehen. Ein Vertrag, der diese Fälle nicht sauber abdeckt, ist billig und wertlos.
Versicherer teilen Berufe in Gruppen ein und leiten daraus den Beitrag ab. Pflegeberufe landen dabei fast immer in den ungünstigeren Gruppen, weil die Statistik körperliche und psychische Belastung abbildet. Die Einstufung unterscheidet sich zwischen Anbietern aber deutlich: Dieselbe Tätigkeit kann bei einem Versicherer eine Gruppe besser bewertet sein als beim nächsten, und Zusatzqualifikationen oder ein hoher Anteil an Dokumentationstätigkeit wirken sich aus.
Deshalb ist der erste Schritt nicht der Tarifvergleich, sondern die korrekte Beschreibung deiner Tätigkeit. Examinierte Pflegefachkraft, Fachweiterbildung Intensiv oder Anästhesie, Praxisanleitung, Stationsleitung, ambulanter Dienst: Das sind aus Sicht des Versicherers verschiedene Risiken.
Der zweite Schritt ist die Prüfung der Bedingungen. Wichtig sind der Verzicht auf abstrakte Verweisung, eine Regelung zu Arbeitsunfähigkeit, die schon vor der Berufsunfähigkeit greift, und die Frage, wie der Versicherer mit einem Teilzeitmodell oder einem Wechsel in die Leitung umgeht.
Das größte Risiko ist der Verlust der Arbeitskraft, nicht der Schaden am Auto. Mit korrekter Berufsgruppe, ohne abstrakte Verweisung und mit Nachversicherungsgarantie für Gehaltssteigerungen.
Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung folgt Krankengeld von der Kasse. Das liegt unter deinem Netto. Ein Krankentagegeld schließt die Differenz, gerade bei längeren Ausfällen.
Fehler in der Versorgung können Schadenersatzansprüche auslösen. Die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers deckt nicht jeden Fall, besonders nicht bei Nebentätigkeit oder in der Freiberuflichkeit.
Je nach Träger bestehen Zusatzversorgungen und Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung. Was für dich gilt, steht im Arbeitsvertrag. Darauf baut die private Vorsorge auf, nicht daneben.
| Zeitraum | Wer zahlt | Höhe | Was die Lücke schließt |
|---|---|---|---|
| Woche 1 bis 6 | Arbeitgeber | Entgeltfortzahlung | Nichts nötig |
| Ab Tag 43 | Krankenkasse | Krankengeld, unter dem Netto | Krankentagegeld |
| Bei dauerhafter Einschränkung | Versicherer | Vereinbarte Rente | Berufsunfähigkeitsversicherung |
| Bei Erwerbsminderung | Rentenversicherung | Erwerbsminderungsrente, meist gering | Private Absicherung |
Qualifikation, Fachbereich, Anteil körperlicher Arbeit, Schichtmodell. Danach richtet sich die Berufsgruppe.
Wir fragen ohne Namensnennung bei mehreren Versicherern an. Kein Eintrag in der Wagnisdatei, keine Ablehnung in deiner Historie.
Abstrakte Verweisung, Arbeitsunfähigkeitsregelung, Nachversicherung, Umgang mit Teilzeit und Leitungsfunktion.
Erst das Einkommen sichern, dann die Zusatzversorgung des Trägers nutzen und darauf aufbauen.
Ein Arztbesuch kurz vor der Antragstellung erzeugt Diagnosen, die dann angegeben werden müssen. Sprich vorher mit uns. Die anonyme Voranfrage klärt, was überhaupt ein Problem wäre.
Sag uns kurz, in welchem Bereich du arbeitest und welche Verträge schon bestehen. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit einem Terminvorschlag – telefonisch, per Video oder bei dir vor Ort.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Sie ist teurer als in Büroberufen, aber machbar. Die Unterschiede zwischen den Anbietern sind in diesem Beruf besonders groß, deshalb lohnt der Vergleich hier mehr als sonst.
Deshalb fragen wir anonym vor. Ohne Namensnennung entsteht kein Eintrag und keine Ablehnung in deiner Historie. Erst wenn eine Annahme in Aussicht steht, stellen wir einen Antrag.
Häufig ja, teils mit Ausschluss oder Zuschlag. Es kommt auf Diagnose, Behandlungsverlauf und Abstand an. Das klären wir anonym.
Sie setzt erst ein, wenn du in keinem Beruf mehr arbeiten kannst, und liegt deutlich unter dem letzten Netto. Als einzige Absicherung reicht sie nicht.
Der Vertrag sollte regeln, wie Teilzeit im Leistungsfall bewertet wird. Wir achten darauf, weil in der Pflege häufig gewechselt wird.
Als Angestellte oft nicht, als Freiberufler oder bei Nebentätigkeit ja. Wir prüfen, was die Haftpflicht deines Arbeitgebers abdeckt.
Ja. Persönlich sind wir in Hamburg und im Kreis Pinneberg unterwegs, alles andere geht per Video und Telefon.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO und Finanzanlagenvermittler nach § 34f Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 14. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherungen. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags und deines Arbeitsvertrags.