Du siehst, was du 2026 in der gesetzlichen Kasse zahlst, ob du wechseln darfst und was für oder gegen die PKV spricht. Danach rechnen wir die Tarife für dich durch, inklusive Beitrag im Alter.
Das hat nicht geklappt. Bitte versuch es noch einmal oder ruf uns an: 040 74 123 0800.
Stand: 30. September 2026. Werte nach der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 und dem vom Bundesgesundheitsministerium bekanntgegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Modellrechnung ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung.
Angestellte können 2026 wechseln, wenn ihr Bruttojahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € liegt, das sind 6.450 € im Monat. Selbstständige und Beamte können sich unabhängig vom Einkommen privat versichern.
Als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze kommst du in die gesetzliche Kasse in der Regel nicht zurück, solange dein Einkommen über der Grenze bleibt. Ab 55 ist die Rückkehr meist ausgeschlossen. Für Selbstständige gilt das noch strenger. Diese Einbahnstraße ist der wichtigste Punkt des Gesprächs.
Die Hälfte deines Beitrags, 2026 höchstens 508,59 € für die Krankenversicherung und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat. Das entspricht dem, was er auch in der gesetzlichen Kasse höchstens zahlen würde.
Als privat Versicherter kannst du in einen anderen Tarif deines Versicherers wechseln, ohne deine Alterungsrückstellungen zu verlieren. Eine Gesundheitsprüfung gibt es nur für Mehrleistungen, die der neue Tarif gegenüber dem alten hat.
Weil Vorerkrankungen über Zuschläge oder die Annahme entscheiden. Im Check fragen wir nur grob, und du kannst die Frage auch überspringen. Die genauen Gesundheitsfragen klären wir später anonym über eine Voranfrage bei den Versicherern.
Das Gespräch und die Berechnung kosten dich nichts. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Beitrag des Versicherers enthalten ist. Kommen wir zum Ergebnis, dass die gesetzliche Kasse besser zu dir passt, sagen wir das auch.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 30. September 2026.
Diese Seite informiert über Voraussetzungen und Beiträge der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Sie ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Quellen: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026, Bekanntmachung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags 2026 durch das Bundesgesundheitsministerium, § 55 SGB XI, § 204 VVG.