Eine Entscheidung, die sich kaum zurücknehmen lässt. Deshalb rechnen wir nicht nur den heutigen Beitrag, sondern auch den mit 65 – und sagen auch ab, wenn die gesetzliche Kasse besser passt.
Nicht die Chefarztbehandlung entscheidet, sondern was in dreißig Jahren passiert.
Der Einstiegsbeitrag sagt wenig. Wir rechnen mit, wie sich der Beitrag entwickelt, wie hoch die Alterungsrückstellungen sind und welchen Beitragsentlastungstarif es gibt. Wer das nicht einplant, hat mit 60 ein Problem.
Als Angestellter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze kommst du in die gesetzliche Kasse in der Regel nicht zurück. Für Selbstständige gilt das noch strenger. Diese Einbahnstraße ist der wichtigste Punkt des Gesprächs.
Bei Beamten übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten, privat versichert wird nur der Rest. Das macht die PKV meist zur wirtschaftlicheren Wahl – in der gesetzlichen Kasse zahlst du den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberanteil.
Wir vergleichen, was der Tarif garantiert: Kostenübernahme bei Psychotherapie, Hilfsmittelkatalog offen oder geschlossen, Zahnstaffel, Erstattung über der Gebührenordnung. Diese Punkte kosten im Ernstfall Geld.
Erst rechnen, dann entscheiden.
Erst prüfen wir, ob du überhaupt wechseln darfst und ob es sinnvoll ist: Einkommen, Familienplanung, Beamtenstatus, Selbstständigkeit.
Wir stellen gesetzliche Kasse und PKV über die gesamte Laufzeit gegenüber, inklusive Familie und Beitrag im Alter. Nicht nur den Monatsbeitrag heute.
Bei Vorerkrankungen fragen wir anonym an. So gibt es keine Ablehnung in der Auskunft, wenn ein Versicherer nicht mitgeht.
Wir begleiten den Antrag und bleiben dran: Tarifwechsel nach § 204 VVG bei steigenden Beiträgen ist ein Recht, das kaum jemand nutzt. Wir prüfen es regelmäßig.
Was Interessenten am häufigsten wissen wollen.
{{ f.a }}
Sag uns kurz, ob du angestellt, selbstständig oder verbeamtet bist. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei dir.
Angestellte ab einem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen, Beamte und Beamtenanwärter sowie Studierende unter bestimmten Voraussetzungen.
Am Anfang meist ja, besonders für junge Menschen ohne Kinder und für Beamte. Über die Laufzeit hängt es von der Tarifwahl und den Alterungsrückstellungen ab. Bei Familien mit mehreren Kindern kippt die Rechnung häufig, weil jedes Kind einen eigenen Beitrag hat, während sie in der gesetzlichen Kasse mitversichert sind.
Es gibt mehrere Wege: Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft nach § 204 VVG unter Anrechnung der Alterungsrückstellungen, Erhöhung des Selbstbehalts, Wechsel in den Standard- oder Basistarif. Alle Wege kosten Leistung. Besser ist, den Beitragsentlastungstarif von Anfang an einzuplanen.
Als Angestellter nur, wenn das Einkommen unter die Grenze sinkt, und ab 55 praktisch nicht mehr. Selbstständige kommen in der Regel nur über eine Anstellung zurück. Deshalb ist der Wechsel eine Entscheidung für Jahrzehnte, nicht für ein paar Jahre.
Ja. Wir sagen ausdrücklich ab, wenn die PKV nicht passt, und beraten dann zu sinnvollen Zusatzversicherungen: Zahn, Krankentagegeld, Krankenhaus, Auslandsschutz. Für uns ist das die häufigere Empfehlung als der Wechsel.
Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.
Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.