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Für Beamte

Beamten­beratung Hamburg

Beamte haben andere Regeln als Angestellte, und die meisten Standardprodukte passen nicht dazu. Drei Themen entscheiden: Dienstunfähigkeit, Beihilfe und die Versorgungslücke.

Beratungssituation für Beamte, Unterlagen im Gespräch
★★★★★ 38 Google-Rezensionen Beratung auf Augenhöhe Verständlich statt Fachsprache Kosten und Risiken transparent Erreichbar, wenn du uns brauchst

Die drei Themen, die zählen

Dazu ein vierter Punkt, der oft übersehen wird.

Echte Dienstunfähigkeitsklausel

Sie bedeutet: Erklärt der Dienstherr dich für dienstunfähig und versetzt dich in den Ruhestand, zahlt der Versicherer ohne eigene Prüfung. Verträge mit nur allgemeiner Klausel prüfen selbst nach – der wichtigste Unterschied im ganzen Vertrag.

Beihilfe und Restkosten

Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten, privat versichert wird nur der Rest. Das macht die private Krankenversicherung für Beamte meist zur wirtschaftlicheren Wahl. Beim Beihilfesatz sind Kinder und Familienstand entscheidend.

Versorgungslücke

Das Ruhegehalt erreicht nach vollen Dienstjahren rund 71,75 Prozent der letzten Dienstbezüge. Wer später einsteigt, in Teilzeit arbeitet oder Elternzeit nimmt, kommt deutlich darunter. Wir rechnen die Lücke konkret.

Diensthaftpflicht

Bei Schäden im Dienst kann der Dienstherr Rückgriff nehmen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die private Haftpflicht deckt das nicht automatisch. Der Baustein kostet wenig und fehlt oft.

So arbeiten wir

Der Ablauf ist bei jedem Status gleich, die Antworten sind es nicht.

1

Status klären

Anwärter, Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit, Landes- oder Bundesbeamter: Davon hängt fast alles ab, auch die Anwartschaft in der Krankenversicherung.

2

Absicherung in der Reihenfolge

Erst Dienstunfähigkeit und Krankenversicherung, dann Haftung, dann Vorsorge. Wir sagen auch, was noch nicht nötig ist.

3

Bedingungen prüfen

Bei bestehenden Verträgen sehen wir zuerst nach der DU-Klausel. Fehlt sie, ist das der wichtigste Handlungspunkt.

4

Mitgehen bei Veränderungen

Verbeamtung, Beförderung, Elternzeit, Teilzeit, Versetzung: Alles wirkt auf die Verträge. Wir melden uns dazu von selbst.

Passt dazu

Für Lehrkräfte Referendariat, Beihilfe, DU-Klausel Für Polizei Polizeidienstunfähigkeit und Heilfürsorge Für Soldaten SaZ, Heilfürsorge, Übergangsgeld

Häufige Fragen

Fragen von Beamtinnen und Beamten.

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Sag uns kurz, in welchem Status du bist und bei welchem Dienstherrn. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

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Fragen und Antworten

Brauche ich als Beamter eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Du brauchst einen Vertrag mit echter Dienstunfähigkeitsklausel. Eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung prüft nach eigenen Kriterien und zahlt möglicherweise nicht, obwohl der Dienstherr dich in den Ruhestand versetzt hat. Genau diese Lücke schließt die DU-Klausel.

Was passiert bei Dienstunfähigkeit in den ersten Jahren?

Als Beamter auf Widerruf oder auf Probe hast du den geringsten Versorgungsanspruch deiner ganzen Laufbahn. Bei Dienstunfähigkeit droht die Entlassung mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – und dafür fehlen meist die Beitragsjahre. Gleichzeitig bist du jetzt jung, gesund und günstig versicherbar.

Private oder gesetzliche Krankenversicherung?

Für Beamte ist die private meist wirtschaftlicher, weil die Beihilfe einen großen Teil trägt und in der gesetzlichen Kasse kein Arbeitgeberanteil gezahlt wird. Bei mehreren Kindern und in bestimmten Ländern mit pauschaler Beihilfe kann die Rechnung anders ausfallen. Wir rechnen beide Wege.

Wie groß ist die Versorgungslücke wirklich?

Das hängt von den Dienstjahren ab. Die Höchstversorgung von 71,75 Prozent erreicht nur, wer eine volle Laufbahn dient. Bei Seiteneinstieg, Teilzeit oder Elternzeit fehlen Jahre und damit Prozentpunkte. Wir rechnen den Effekt in deinem Fall und zeigen, mit welcher Sparrate du ihn ausgleichst.

Gilt das auch für angestellte Kolleginnen und Kollegen?

Teilweise. Ohne Beamtenstatus gilt die normale Berufsunfähigkeit, die Krankenversicherung läuft gesetzlich, und die Rentenlücke rechnet sich anders. Wir beraten beide Gruppen, aber mit unterschiedlichen Antworten.

Redaktion und Prüfung

Verfasst und geprüft von Dennis Lobeck, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Zuletzt geprüft: 2. September 2026.

Diese Seite informiert über Leistungsumfang und Bausteine dieser Versicherung. Sie ersetzt keine Beratung im Einzelfall und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen deines Vertrags.

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