Beamte haben andere Regeln als Angestellte, und die meisten Standardprodukte passen nicht dazu. Drei Themen entscheiden: Dienstunfähigkeit, Beihilfe und die Versorgungslücke.
Dazu ein vierter Punkt, der oft übersehen wird.
Sie bedeutet: Erklärt der Dienstherr dich für dienstunfähig und versetzt dich in den Ruhestand, zahlt der Versicherer ohne eigene Prüfung. Verträge mit nur allgemeiner Klausel prüfen selbst nach – der wichtigste Unterschied im ganzen Vertrag.
Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Kosten, privat versichert wird nur der Rest. Das macht die private Krankenversicherung für Beamte meist zur wirtschaftlicheren Wahl. Beim Beihilfesatz sind Kinder und Familienstand entscheidend.
Das Ruhegehalt erreicht nach vollen Dienstjahren rund 71,75 Prozent der letzten Dienstbezüge. Wer später einsteigt, in Teilzeit arbeitet oder Elternzeit nimmt, kommt deutlich darunter. Wir rechnen die Lücke konkret.
Bei Schäden im Dienst kann der Dienstherr Rückgriff nehmen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Die private Haftpflicht deckt das nicht automatisch. Der Baustein kostet wenig und fehlt oft.
Der Ablauf ist bei jedem Status gleich, die Antworten sind es nicht.
Anwärter, Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit, Landes- oder Bundesbeamter: Davon hängt fast alles ab, auch die Anwartschaft in der Krankenversicherung.
Erst Dienstunfähigkeit und Krankenversicherung, dann Haftung, dann Vorsorge. Wir sagen auch, was noch nicht nötig ist.
Bei bestehenden Verträgen sehen wir zuerst nach der DU-Klausel. Fehlt sie, ist das der wichtigste Handlungspunkt.
Verbeamtung, Beförderung, Elternzeit, Teilzeit, Versetzung: Alles wirkt auf die Verträge. Wir melden uns dazu von selbst.
Fragen von Beamtinnen und Beamten.
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